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Bundesregierung legt Gesetzentwurf gegen Internet-Abofallen vor

von - quelle: Tom's Hardware DE

Bildquelle: BMELV

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass das Bundeskabinett im Kampf gegen die Kostenfallen auf trickreich gestalteten Internetseiten einen Gesetzesentwurf verabschiedet hat. Verbraucherschützer forderten schon seit geraumer Zeit die Bundesregierung zum Handeln auf. Es wird geschätzt, dass in Deutschland ca. 5,4 Millionen Internetnutzer ungewollt ein Abonnement abgeschlossen haben. Erst kürzlich, am 17. Juni 2011, betonte die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), dass die Europäische Union durch die sogenannte EU-Verbraucherrechte-Richtlinie den Weg freigemacht hat, um gegen die Abofallenbetreiber vorgehen zu können.

Mit der sogenannten „Button-Lösung“ hat die Bundesregierung den Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen nun erhöht. Jeder Webseitenbertreiber soll zukünftig verpflichtet werden, Verbraucher unmittelbar vor der Abgabe einer Bestellung auf wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen und deutlich zu kennzeichnen, dass mit dem Klick auf einen Button wie „Zahlungspflichtig bestellen“ (oder vergleichbare, eindeutige Formulierungen) ein wirksamer (Kauf-)Vertrag zustande kommt. In Zukunft wird ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr nur dann zu Stande kommen, wenn der Verbraucher mit dem Klick auf die Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile im Klaren ist und sich zu einer Zahlung verpflichten will. Bundesministerin Aigner kommentierte des Gesetzesentwurf so: "Unsere Anstrengungen auf nationaler und europäischer Ebene haben sich gelohnt. Mit der "Button-Lösung" haben unseriöse Geschäftemacher im Internet künftig keine Chance mehr, ihre Preise vor den Verbrauchern zu verstecken.“

Der Gesetzesentwurf muss noch im parlamentarischen Verfahren beraten werden, wird dann zeitnah dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt und könnte bereits im Frühjahr des nächsten Jahres in Kraft treten. Der juristische Kampf ist nicht gerade einfach, denn einerseits können die Anbieter solcher Kostenfallen durch schlichte Umgestaltung ihrer Webseiten schnell reagieren, andererseits sind sie aufgrund der Tatsache, dass sie oft im Ausland ihren Geschäftssitz haben, schwer zu belangen. Zumindest scheint es eine sinnvollere Lösung zu sein als seinerzeit die bekannten „Sperren statt Löschen“-Stopp-Schilder, über deren Sinn man genussvoll streiten kann.

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