Apple vs. Samsung: Einstweilige Verfügung bleibt auch nach mündlicher Verhandlung bestehen
Für heute war die mündliche Verhandlung vor dem Langericht Düsseldorf angesetzt, in der Samsung die von Apple erwirkte und Samsungs Galaxy Tab 10.1 betreffende Einstweilige Verfügung im Eilverfahren aufheben lassen wollte.
Das Ergebnis in aller Kürze: Die Einstweilige Verfügung bleibt bestehen, Apple hat erst einmal gewonnen. Damit darf Samsung sein Galaxy Tab 10.1 auch weiterhin nicht in Deutschland vertreiben.
Apple stellte am 4. August einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung, die Samsung Deutschland und der koreanischen Mutterfirma Herstellung, Import, Angebot und Vetrieb des Tablets in der EU (mit Ausnahme der Niederlande) untersagen sollte. Dem kam die 14. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf am 9. August ohne Anhörung Samsung nach. Samsung widersprach der Verfügung natürlich.
Zwischenzeitlich tauchten dann Berichte auf, nach denen Apple in der Klageschrift Fotos gefälscht und damit eine größere Ähnlichkeit der beiden Tablets herbeigeführt habe. Ähnliches wurde auch über einen in den Niederlanden laufenden Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen behauptet, bei dem es um Apple iPhone und Samsungs Android-Smartphone Galaxy S ging.
Am 16. August ruderte das Landgericht Düsseldorf wegen Zweifeln an der Zuständigkeit erst einmal zurück und schränkte die Einstweilige Verfügung im Geltungsbereich ein: Das Vertriebsverbot für die koreanische Mutter galt nur noch für Deutschland, für Samsung Deutschland dagegen weiterhin EU-weit (bis auf die Niederlande).
Heute kam es nun zur mündlichen Verhandlung: Die Vorsitzende Richterin sah einen "übereinstimmenden Gesamteindruck" zwischen iPad und Galaxy Tab 10.1; die Einstweilige Verfügung bleibt bestehen. Samsung Deutschland darf das Tablet weiterhin nicht in Deutschland und im europäischen Ausland (mit Ausnahme der Niederlande) vertreiben.
Gegen dieses Urteil kann Samsung innerhalb von vier Wochen Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Dazu Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienkanzlei Wilde Beuger Solmecke: "Die Entscheidung des LG Düsseldorf fällt eindeutig aus. Anders als in dem jüngst in den Niederlanden zu entscheidenden Verfahren ging es hier allerdings ausschließlich um das Design des Tablet-Computers von Apple und nicht um die Verletzung von Patenten. Ob dieses wirklich so neuartig und innovativ ist, wie es Apple behauptet oder ob sich dieses nicht im Wesentlichen aus den technischen Anforderungen an einen Tablet-Computer ergibt, wird wohl als nächstes das Oberlandesgericht Düsseldorf in der Berufungsinstanz beschäftigen. Jedenfalls ist es kaum vorstellbar, dass Samsung das heutige Urteil als letztes Wort in der Sache anerkennen wird."
RA Solmecke weiter: "Die Chancen stehen unserer Ansicht nach gar nicht so schlecht, dass Samsung mit seinen Argumenten in der nächsten Instanz Gehör findet. So ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die Funktionalität eines Tablet-Computers, insbesondere die – hier nicht streitgegenständliche – Steuerung über einen berührungsempfindlichen Bildschirm dem Produktdesign, ähnlich einem Flachbildschirm, enge Grenzen setzt. Konsequenterweise müssen dann aber bereits schon kleine Änderungen am Design ausreichen, um eine Neuartigkeit zu begründen. Derartige Unterschiede lassen sich anhand der derzeit bekannten Produktfotos von Samsung durchaus ausmachen. "
Somit hat Apple zwar die Schlacht gewonnen, aber noch lange nicht den Krieg.
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