Bitkom: Tipps zum Musikdownload
Anlässlich des Jahreswechsels gibt der Branchenverband Bitkom Musikfans Tipps, wie man mit im Web gekaufter Musik verfahren sollte, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
Bei den Richtlinien, die der Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekokmmunikation und neue Medien) heute veröffentlicht hat, handelt es sich um eine Sammlung aus Regeln, Tipps und Warnungen, die bereits für 2008 gegolten haben. Ein umfangreiches Regelwerk, das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Urheberrechtsnovelle behandelt, stellt der Branchenverband unter »Der richtige Umgang mit dem Urheberrecht« (PDF) ebenfalls zur Verfügung.
In der aktuellen Tipp-Sammlung geht es jedoch vor allem um Musik-Downloads. »Wer CDs mit Musik brennt, sollte genau auf die Gesetze achten«, heißt es. »Wer ein paar Grundregeln beachtet, kann aber weiterhin problemlos einen Musik-Mix für gute Freunde oder private Feiern zusammenstellen«, erklärt Bitkom-Geschäftsführer Rohleder. Der Bitkom weist unter anderem darauf hin, dass »alle Rechte weiter beim Urheber eines Werks liegen, zum Beispiel einem Musiker oder dem Rechteinhaber«. Privatkopien werden nur geduldet, ein Recht darauf gibt es nicht. »Wer sich an folgende Regeln hält, muss kein schlechtes Gewissen haben, denn im Preis für CD- und DVD-Brenner sowie Rohlinge sind Kopierabgaben enthalten, die an Künstler oder Musikverlage fließen«, so der Bitkom. Die wichtigsten Hinweise:
Wenige Kopien sind okay:
Nur eine geringe Anzahl von Kopien ist zulässig. Wichtig ist, dass man über die Originale verfügt oder sie sich legal besorgt hat. Auch in Ordnung ist es, sich die CD eines guten Freundes zu brennen.
Kopierschutz nicht umgehen:
Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden. Wer versucht, die Sperre zu umgehen, macht sich strafbar. Schon eine einzige Raubkopie ist in diesem Fall illegal.
Keine illegalen Downloads:
Offensichtlich rechtswidrige Angebote dürfen aus dem Web nicht herunter geladen werden. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Gratis-Songs zu Werbezwecken sind unbedenklich. Ebenfalls legal ist das Mitschneiden und Speichern von Internet-Radio-Programmen.
Vorsicht bei Online-Tauschbörsen:
Um solche Börsen zu nutzen, muss man in der Regel Teile der Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Ein unbedarfter Klick öffnet aber vielleicht das eigene Musik-Archiv, wodurch urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht werden können.
Downloads nicht unbegrenzt kopieren:
Mittlerweile gibt es viele Angebote im Internet, um Musik legal herunter zu laden. Die Titel können auf dem PC gespeichert und angehört werden. Untersagt ist aber oft das Überspielen auf mehrere Geräte oder die Anzahl der Kopien sind begrenzt.
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mannomann, wenn wir in der Schweiz so harte bestimmungen hätten, würde der verbraucherschutz schon längst eingreiffen um einen volksaufstand zu verhindern!
das haben sie heir auch behauptet und dann doch alles gefressen. das was da oben steht ist nur die spitze des eisbergs in deutschland. das ist ja noch harmlos und sogar in teilen berechtigt.
in der CH basiert alles auf folgender tatsache: "mit dem erwerb einer CD/DVD kauft sich der käufer das recht, die CD/DVD im privaten rahmen zu gebrauchen". privat beinhaltet auch kollegen, und gebrauchen beinhaltet auch kopieren erstellen ([hier] detailierte informationen vom konsumentenschutz)
Schlussendlich interessiert es den normalen Pöbel einen feuchten Scheissdreck was in irgendwelchen Gesetzen steht. So sieht die Realität aus. Darum gibts auch keine Aufstände, weil sich keine Sau darum kümmert. Das ist hart ausgedrückt, trifft es meiner Meinung genau. Grüsse aus der Schweiz.
"... Kopierschutz nicht umgehen: Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden. Wer versucht, die Sperre zu umgehen, macht sich strafbar. Schon eine einzige Raubkopie ist in diesem Fall illegal. ..."
Schon tolle Gesetze die wir hier um uns haben:
- Software zum Kopieren ist verboten, weil es einen Kopierschutz umgeht.
- Hardware (Analog-Digital-Wandler) mit dem selben Ergebnis ist nicht verboten (weil das Verbot eh schwachsinnig und nicht nachweisbar/kontrollierbar ist)
- Ein Link auf solche verbotene Software/Tools ist nicht "nur" in Nachrichtenmeldungen auch verboten, nein; Es ist sogar so, dass mittlerweile ein Link auf die Herstellerseite auch verboten ist - egal, in welchem Zusammenhang bzw. egal od die Firma auch noch andere Dinge "herstellt". Interessant wäre es, was passiert, wenn bspw. Microsoft zusätzlich zum heutigen Portfolio auch so eine Software anbieten würde ->> Ob dann auch keiner Mehr einen Link setzten würde...? ...
NACHTRAG:
Und kommt mir jetzt nicht mit "aber Analog ist es nicht die Qualität und nicht 1zu1" - dass ist technisch klar, aber inhaltlich doch nicht wirklich der Punkt...
Das Gesetz sagt zum Kopieren eines Datenträgers, dass es verboten ist, eine Kopie von einem Datenträger mit "wirksamen Kopierschutz" zu machen. Das ist ein äußerst schwammig formuliertes Gesetz, und es besagt doch im Zweifelsfall nur, dass jede Kopie, die ich von so einem Datenträger mache, legal ist - der Schutz ist nur so lange wirksam wie ich ihn nicht umgehen kann. CSS ist spätestens seit 1995 kein Kopierschutz mehr sondern bestenfalls eine lästige Kopierzeitverlängerung...
Wie viel verdient denn die Filmindustrie an einem Film - und was verdient sie an einem Datenträger, von dem jeder tausendste für einen kopierten Film benutzt wird? Das Hauptgeschäft wird doch im Kino und bei iTunes gemacht...
@Tomshardware: Könntet ihr bitte den Terminus "Schwarzkopie" verwenden. Der Begriff Raubkopie ist einfach falsch. Auch wenn er immer wieder verwendet wird. Unter einem Raub versteht man die Aneignung einer Sache unter Androhung oder Ausübung von körperlicher Gewalt. Wenn jemand eine Datei illergalerweise via kopiert ist das aber definitiv nicht der Fall.