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Bundeskartellamt: Geldstrafe für Microsoft

von - quelle: Tom's Hardware DE

Microsoft Deutschland hat vom Bundeskartellamt eine saftige Geldstrafe aufgebrummt bekommen: Wegen »Einflussnahme auf den Wiederverkaufspreis« von Office Home & Student 2007 muss Microsoft 9 Millionen Euro zahlen.

Ein »bundesweit tätiger Einzelhändler« hat laut dem Bundeskartellamt (BKartA) Microsofts »Office Home & Student 2007« im Herbst 2008 »massiv beworben«, wie die Bundesoberbehörde heute meldet. Das Problem: Der Händler wurde von Microsoft finanziell unterstützt. Bereits vor der Werbekampagne sollen sich Microsoft und der Einzelhändler über den Preis des Softwarepakets geeinigt haben. Damit habe Microsoft auf den Einzelhandelspreis massiven Einfluss genommen.

Das BKartA betont ausdrücklich, dass »nicht jede Kontaktaufnahme zwischen Lieferant und Händler betreffend den Wiederverkaufspreis eine verbotene Verhaltensabstimmung im Sinne des Paragraphen 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) darstellt«. Eine konkrete Abstimmung der Preisgestaltung ist jedoch nicht erlaubt. Das BKartA verhängte eine Geldbuße von 9 Millionen Euro gegen Microsoft.

»Wir teilen die Auffassung der Behörde nicht, akzeptieren aber den Bußgeldbescheid«, erklärt Thomas Mickeleit, Pressesprecher von Microsoft Deutschland, gegenüber der dpa. Es habe sich nicht um eine »andauernde Geschäftspraxis« gehandelt: »Wir haben diesen Fall zum Anlass genommen, um unsere internen Prozesse zu überprüfen und sicherzustellen, dass wir den Gesetzen vollständig entsprechen«, ergänzt Severin Löffler, Microsofts Rechtsexperte von Microsoft Deutschland.

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jprinzler 08/04/2009 15:44
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Ich sag nur Portokasse ;-)

borizb 08/04/2009 17:39
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Jo. Als ob MS das stört. Das ist nur ein Nadelstich, nichts weiter. Gemessen an dem, was die mit dieser Preistreiberei verdient haben, dürfte das kaumd er Rede wert sein.

anonymous 08/04/2009 18:42
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Warum nur Microsoft direkte Einflussnahme auf den Verkaufspreis ist üblich im Einzelhandel. Häufig sogar anders herum d.h. wenn Produkte günstiger verkauft werden verliert der Händler das Verkaufsrecht. In diesem Zusammenhang hätte ich das Urteil verstanden. Nicht aber wenn Microsoft zu einem niedrigeren Preis verkaufen möchte. Der Wettbewerbsnachteil wäre doch nur vorhanden wenn der VK des beteiligten Einzelhändlers unter dem EK der anderen Einzelhändler liegen würde.

Dave Mash 08/04/2009 22:12
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Und wieder eine Behörde, die ihre leeren Kassen füllen muss...

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