Online-Musikstreit: EMI hat vorerst das Nachsehen
Seit nunmehr knappen vier Jahren prozessiert das Musiklabel EMI gemeinsam mit 14 anderen Labeln gegen MP3tunes LLC und seinen Gründer, Michael Robertson, wegen Urheberrechtsverletzungen. Robertson betreibt einerseits ein Musikschließfach im Internet namens mp3tunes.com, sowie eine Suchmaschine mit dem Namen sideload.com. Nutzern wird die Möglichkeit geboten mittels der Suchmaschine gefundene Dateien direkt in den Online-Speicher zu übertragen. EMI und die anderen Labels erfreut solch eine Dienstleistung natürlich nicht gerade, und sie sehen in der Möglichkeit des sogenannten sideloading eine Mitverantwortung des Anbieters für Urheberrechtsverletzungen von illegal agierenden Nutzern. Sie verlangten von mp3tunes die Löschung von Musik, die mittels illegaler Links hochgeladen wurde. Robertson verweigerte das.
Gestern kam das US District Court des südlichen Districts New York zu einem Urteil. Der Richter, William Pauley, stellte in den 29 Seiten seines Urteils fest, dass Betreiber eines „Cloud-Music“-Angebots nicht dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn Nutzer Musik hochladen, die sie über illegale Kanäle erworben haben.
Robertson steht mit seinem Dienst nicht allein auf weiter Flur. Auch Amazons Cloud Drive und Googles Dienst können vorerst aufatmen. Allerdings verhält es sich bei letzteren etwas anders, denn sie bieten die Möglichkeit des „sideloading“ nicht an. Wenn die Plattenfirmen sich allerdings dazu entscheiden in die Berufung zu gehen, kann das vorläufige Urteil wieder aufgehoben werden. Sollte das Urteil aber Bestand haben, so hat es gleichermaßen Präzedenzfunktion. Zum einen würden Betreiber der Cloud-Dienste den Schutz des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) genießen, zum anderen wäre festgestellt, dass das Streamen von Musik aus einem Online-Speicher auf diverse andere Geräte nicht als „öffentlich“ zu bewerten ist und damit auch keine Aufführung darstellt. Das Argument der Urheberrechtsverletzung wäre damit mangels der erforderlichen Voraussetzungen ausgehebelt.
Einen Kommentar seitens der Plattenlabels gibt es bisher nicht. Unabhängig von diesem Urteil muss aber noch entschieden werden, ob der Betreiber von mp3tunes mit Schadensersatzzahlungen zu rechnen hat. Obwohl die Plattenlabels ihn auf zahlreiche illegal hochgeladene Musikdateien hingewiesen haben, sah er bisher noch keinen Anlass zu handeln. Es bleibt also weiter spannend.
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Jetzt wo alles in die "Cloud" geht, muss man es eig. so sehen:
Wer gegen Clouddienste wegen Urheberverletzung vorgeht, muss auch gegen CD/DVD- und Festplattenhersteller vorgehen. Schließlich ist die Aufgabe der Dienste, Speicherplatz zur Verfügung zu stellen.