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FSK nun auch fürs Internet

von - quelle: Tom's Hardware DE

Die Einhaltung des Jugendschutzes im Internet ist wichtiges Thema. Viele Online -Anbieter bewegen sich auf unzulässigem Terrain. Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat nun zwei Freiwillige Selbstkontrollen anerkannt.

Für das Internet gilt nun auch die Freiwillige Selbstkontrolle. Mit dem gesetzlichen Jugendmedienschutz wird das Ziel verfolgt die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und Einflüsse der Erwachsenenwelt, die dem Entwicklungsstand von heranwachsenden Kindern und Jugendlichen noch nicht entsprechen, fernzuhalten. Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) konzentriert sich, im Unterschied zu den anderen Selbstkontrollen, auf Internetangebote, die auf unzulässigem Terrain angesiedelt sind.

In ihrem Kampf für den Jugendschutz im Netz rüstet die KJM nun mit zwei weiteren Institutionen auf und erkennt die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), deren Sitz in Wiesbaden liegt, und der Freiwilligen Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mit Sitz in Berlin, an. Beide Einrichtungen sind nun Teil der Freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen der Telemedien nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der unter anderem die Pflichten der Anbieter von Telemedien regelt. Ihren Mitgliedern bieten beide Selbstkontrollen effektive Jugenschutzberatung bei der Gestaltung ihrer Werbeangebote und besonderen Schutz vor Aufsichts- und Ordnungdwidrigkeitenverfahren, solange sich die Anbieter an die Vorgaben der Selbstkontrolleinrichtungen bewegen.

Ab sofort ist eine Mitgliedschaft der Online-Anbieter bei der FSK oder der USK möglich. Beide Selbstkontrollen sind schon seit mehreren Jahren für die Alterskennzeichnung von Computerspielen auf sogenannten Trägermedien, Kinofilmen, DVDs oder Blu-rays  tätig. Mitglieder der Institutionen müssen vor der Verbreitung von Inhalten die mögliche jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung ihres Angebots auf Kinder und Jugendliche in eigener Verantwortung prüfen und ggfs. Schutzmaßnahmen ergreifen. In einer Pressemitteilung der KJM erklärte ihr Vorsitzender Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, dass bei der Prüfung der Anerkennungsanträge im Online-Bereich auf  „.[…] ganz spezifische Charakteristika [geachtet worden wäre], die in den Prüfkriterien berücksichtigt werden müssen.“ Seiner Meinung nach ist „ die Anerkennung von FSK.online und USK.online [...] ein Gewinn für das bewährte Modell der regulierten Selbstregulierung“.

Nähere Informationen zu der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten selbst und ihrem gesellschaftlichen Auftrag findet man auf der Homepage der KJM.

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webjunkie23@Guest 22/09/2011 00:13
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So einen Schwachsinn gibt es nur in Deutschland

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So einen Schwachsinn gibt es nur in Deutschland

webjunkie23 22/09/2011 00:28
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So einen Schwachsinn gibt es nur in deutscland.
Am Besten näme das FSK Logo direkt 80% des Bildschirms ein damit man es nicht übersieht.

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