Facebook: Neue Datenschutzeinstellungen im Anmarsch
Mit seinen rund 750 Million Mitgliedern weltweit stellt Facebook das größte Online-Netzwerk dar. Aufgrund der Kritik von Nutzern, Politikern und Datenschützern haben die Verantwortlichen des Netzwerks reagiert und teilten in einem Blogeintrag mit, dass den Nutzern zukünftig mehr Kontrolle über ihre Privatsphäre gewährt werde. Mitglieder werden zukünftig transparentere Einstellungsmöglichkeiten vorfinden und so benutzerfreundlicher bestimmen können, wer welche Einträge, Statusnachrichten und Fotos einsehen kann und wer nicht. Diese Einstellungen werden zukünftig in die Webseite integriert werden und nicht mehr nur in einem separaten Bereich auffindbar sein.
So soll man über ein Icon, das direkt neben den Fotos oder Tags platziert sein wird, seine persönlichen Sichtbarkeitseinstellungen vornehmen können. Die in Deutschland heftig umstrittene automatische Gesichtserkennungs-Funktion, die es ermöglicht einmal markierte Personen automatisch in Bildern wiederzufinden, bleibt indes erhalten. Allerdings müssen Tags in Fotos zukünftig erst bestätigt werden. Gefällt einem ein bestimmtes Bild nicht, weil es einen beispielsweise in einer kompromittierenden Situation zeigt, kann man den Ersteller des Fotos bitten, das komplette Bild zu entfernen. Die Sichtbarkeit von bereits getätigten Einträgen soll man nun auch im Nachhinein noch verändern können. Weiterhin wird es die bereits existierende Möglichkeit geben, sich anzeigen zu lassen, wie ein Profil aus der Sicht anderer Nutzer aussieht.
Es wird angestrebt die geplanten Änderungen ab Ende dieser Woche allen Nutzern weltweit zugänglich zu machen. Obgleich die Verbesserungen stark an das Konkurrenzangebot von Google+ erinnern, wird dies von Facebook mit Sicherheit dementiert werden. Seit Juli ist der Suchmaschinen-Anbieter ebenfalls mit einem Online-Netzwerk aufgestellt und hat seinem Kontrahenten in Sachen Datenschutz gegenüber vorgemacht, dass die Privatsphäre besser geschützt werden kann – wenn man will.
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Abs 2, Zeile 3:Gerichtserkennungs-Funktion!!!
Von welchen Gerichten ist denn da die Rede: Landesgericht, Bundesgericht - oder sind da gar Speisen gemeint?
Dieser Tippfehler hat mich sehr erheitert! ;-)
Klar, der Algorithmus erkennt anhand des Bildes, das er indiziert, ob es sich um einen Straftatbestand oder nur eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Dann bereiten sich die FB-Anwälte entsprechend vor. Aber bis dahin bleibt das Bild drin!
Aber im Ernst, danke für den Hinweis. Ist jetzt korrigiert.
Und schon fühlen die sich durch Google angegriffen und müssen handeln. Hinter der Fassade bleibt Facebook aber was es ist: Ein riesiger Haufen ...
"Facebook" und "Datenschutz" - ein Widerspruch in sich.