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Facebooks "Like-Button" soll gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen

von - quelle: Tom's Hardware DE

Dem ULD gefällt Facebooks \

Kaum ein Tag vergeht, an dem das soziale Netzwerk nicht in aller Munde ist. Diesmal macht Thilo Weichert als Leiter des schleswig-holsteinischen Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in einer Pressemitteilung auf sich aufmerksam. Im Visier steht der „Gefällt-mir“-Button, den mittlerweile nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen und Behörden auf ihrer Webseite haben und der kaum einem Surfer des World Wide Web entgangen sein dürfte.

Zukünftig sollen Webseiten, die im Bundesland Schleswig-Holstein betrieben werden, diesen entfernen. Das ULD ist aufgrund seiner angestellten technischen und rechtlichen Analyse zu dem Ergebnis gelangt, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG), sowie gegen das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) und damit gegen geltendes Bundesrecht im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verstoßen würden.

Mit der Nutzung der Facebook-Dienste erfolge eine Weitergabe der Nutzerdaten in die USA, die dann wiederum an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots gehe (sogenannte Reichweitenanalyse). Da Facebook mit den erfassten Verkehrs- und Inhaltsdaten eine personifizierte Profilbildung erstellen und zwei Jahre speichern soll, stellt dies einen Verstoß gegen geltende deutsche und europäische Datenschutzbestimmungen dar. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Facebook-User ist, denn eine Reichweitenanalyse wird mit dem Benutzen des Buttons eingeleitet, ohne den Nutzer ausreichend über die Konsequenzen seiner Handlung zu informieren, geschweige denn eine Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen. „Wer bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird“, so das ULD.

Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein, die das Plug-In bislang auf Ihrer Webseite zur Verfügung stellten, müssen ihn bis Ende September diesen Jahres entfernen. Aus der Pressemitteilung geht hervor, dass Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Ob das Bundesland mit diesem Vorstoß gegen das populäre Online Netzwerk die Vorreiterstellung in Deutschland einnehmen oder alleine dastehen wird bleibt abzuwarten.

Die vollständige Analyse mit dem Titel Datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook kann man als PDF auf den Seiten des ULD Schleswig-Holstein einsehen.

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PharaOh 22/08/2011 17:21
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gleich mal den "gefällt mir" button für den Artikel drücken ;-)

benkraft 22/08/2011 18:18
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Willst du uns in den Ruin treiben?! :D

snooze 23/08/2011 08:24
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"12 Personen empfehlen das. Empfiehl dies deinen Freunden." lol!

jo-82 23/08/2011 10:27
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Die Social-Plugin Seuche nimmt eh überhand. Kaum eine Webseite die nicht 35 Plugins nachlädt.

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