Vorerst keine Urheberabgaben auf PCs
Besteht für PCs allein deshalb eine Pauschal-Vergütungspflicht, weil sie der Vervielfältigung von Werken dienen können? Nein, sagt der deutsche Bundesgerichtshof — und fügt der Medienindustrie eine Schlappe zu.
Ende letzter Woche fiel ein lang erwartetes Urteil zum deutschen Urheberrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vergütungspflicht nach §54a UrhG gekippt. Mit der Begründung folgte das Gericht der Argumentation der Industrie: »Mit einem PC können weder allein noch in Verbindung mit anderen Geräten fotomechanische Vervielfältigungen wie mit einem herkömmlichen Fotokopiergerät hergestellt werden. Soweit mit einem PC Vervielfältigungen erstellt werden, geschieht dies auch nicht in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung«, heißt es unter anderem in der Pressemitteilung Nr. 185/2008 des BHG zur Entscheidung.
Zwar schließt der BGH nicht aus, dass mit einem PC urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden können. Doch handle es sich dabei aber nicht um Verfahren analog dem Anfertigen von Kopien von Druckwerken. Hierfür wäre dann schon beispielsweise ein Scanner nötig — und für derartige Geräte ist bereits eine Pauschalabgabe fällig.
Geklagt hatte die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) beziehungsweise die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gegen den PC-Hersteller Fujitsu-Siemens. Die Verwertungsgesellschaft forderte für jeden PC 30 Euro, das Urteil eines Berufungsgerichts drückte die Forderung immerhin auf 12 Euro pro System.
Allerdings bezieht sich das jetzige Urteil nur auf das bis Ende 2007 gültige Urheberrecht. Offen ist somit, wie sich die Regelungen für künftige Pauschalvergütungen entwickeln. Derzeit liegt etwa der Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) als Industrie-Vertreter noch im Streit mit Rechteverwertern um die Höhe künftiger Urheberrechtsabgaben für »private Vervielfältigung«.
Update, 6.10.2008, 15:00 Uhr:
Wie die VG Wort auf ihrer Homepage meldet (PDF), wird sie gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde einlegen. Laut VG-Wort-Vorstand Ferdinand Melichar führt die Entscheidung des ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs »zu einer erheblichen Ungleichbehandlung von Urhebern. Veröffentlicht ein Autor einen Aufsatz in einer gedruckten Fachzeitschrift, erhält er hierfür eine Kopiervergütung, veröffentlicht er denselben Artikel aber auf CD-ROM oder im Internet, geht er leer aus«, so Melichar.
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Dann verhängt doch über jeden Menschen bei der Geburt Pauschal zwei Jahre Gefängnis wegen Körperverletzung - die dazu notwendigen "Werkzeuge" hat man ja auch; zwei Fäuste.
Habt ihr teilweise auch den verrückten Traum, vor einem roten Knopf zu stehen, der ein Virus frei lässt, der die gesamte Menschheit ausrottet? Drückt ihr auch mit einem breitem Lächeln darauf?
Oh mann, die GEMA wird ja mehr und mehr zur GEZ - es reicht ja, wenn einer von den beiden maßlos übertreibt!
@ GEMA, ihr wollt also jedem PC Nutzer damit unterstellen, er würde das Urheberrecht am laufenden Band verletzen? - Ich werde keine Gebühren für so einen Humbug zahlen! Erst recht nicht, wo ich schon genug Geld im iTunes Store gelassen habe und noch lassen werde - dass ist in meinen Augen Betrug!
Und ich dachte, jedes Unternehmen / Organisation währe zwischenzeitlich im 21. Jahrhundert angekommen....
ich finde die sollten auch noch die ganzen abgaben für scanner drucker und brenner kippen. das ganze ist doch eh nur ne geldschneiderei von diesen urheberverbänden. warum nicht gleich ne abgabe für speicherkarten. auf die kann ich ja schließliche mp3s ablegen und weitergeben. oder am besten für internetanschlüsse oder emailkonten. kann ja schließlichen nem freund oder so mal ein lied via mail schicken. es kann doch net sein, daß ich wenn ich mir den neuen pc kaufe erst mal 100€ an gebühr für eventuelles späteres kopieren von urheberrechtlichem material bezahlen muß für daß man dann auch noch verknackt wird wenn mans dann wirklich tut.
Dann will ich jetzt auch Kindergeld für ein paar Milliarden Kinder, Gerät ist schließlich vorhanden und einsatzbereit.
Yess f1delity triffts genau!
Na ja .. da kann ich Froh sein, dass in der Schweiz keine person älter als 35 sich um neue Steuern kümmert! Und die die sich um Steuern kümmern sind 35+ und bekämpfen noch die Kassetten! ^^
Ich will auch mehr Geld. Zwar arbeite ich morgen nicht, aber ich könnte ja. Also will ich für 24 Stunden bezahlt werden zwar 365 Tage im Jahr und nicht nur die läppischen 8 Stunden 200 Tage im Jahr. Die möchte ich, wie die Urheber-Industrie (Na, dieser Geld geile Klumpen halt) auch, dann aber dennoch extra oben drauf haben.
Vielleicht sollten die sich mal klar machen um was es eigentlich geht:
Unterhaltungsmedien! Dafür war früher der Dorftrottel zuständig und der war froh, wenn er ein paar Brotkrumen zugeworfen bekommen hat!!!
Die Kopierabgabe war bestimmt nicht für so unwichtige Dinge gedacht, sondern für Wissenschaftliche Arbeiten, in denen viel "Geistiges-Kapitel" steckt. Was auf keinen Fall auf Unterhaltung zutrifft.
Zudem wird man dich überall mit schlechter Musik vollgenölt. Alle halbe Stunde laufen die gleichen Lieder im Radio. Und nur weil die Musikindustrie ihre schlechte Musik so puschen muss, dass sonst nixmehr übrig bleibt, muss man sich halt andere Geldquellen suchen...
Das Thema wird aber wohl in den nächsten 100 Jahren noch nicht erledigt sein, es sei denn es drückt jemand den roten Knopf... ^^
Wenn die mit der PC Abgabe wirklich durchkommen sollten, dann darf man doch ja damit hinterher die Urheberrechtlich geschützten Dateien kopieren - schließlich hat man ja dafür schon bezahlt, oder? Demnach darf das ja nicht mehr verboten werden.
Dass der Staat da nicht einen Riegel vorschiebt verstehe ich auch nicht! Denn meine Brenner, Scanner und Drucker kaufe ich, sofern mir der Preis zu hoch erscheint im Ausland - und da bin ich nicht der einzige, der damit der Wirtschaft schadet, den die GEMA zu verantworten hat...
@Dachschaden?
Ey gute Idee!
Ich würde auch gleich pauschal allen Menschen für ihre Geburt als Ordnungswidrigkeit eine Geldstrafe von 10000€ aufdrücken.
Wenn das weiter so geht werde ich mir die Teilnahme an den nächsten Wahlen wohl sehr stark überlegen.
Deutschland der Gebühren-, Bußgeld- und Steuersumpf...
Mönsch, verschenkt doch nicht Euer Wahlrecht... schon mal was von der Piratenpartei gehört? Es zwingt Euch keiner, die üblichen Verdächtigen zu wählen, es gibt noch eine Menge Alternativen innerhalb des demokratischen Spektrums.
Oha, die Alternative würde ich gerne sehen... aber leider ist das hier nicht die richtige Plattform für die Präsentation einer Partei. Das nur vorab.
Also die haben echt langsam einen an der Klatsche für was soll man eigentlich noch alles zahlen?
Die haben wieder was gefunden wo sie drauf rumreiten können, echt find sowas richtig unverschämt. So ist das Leben irgendwo wird immer was geklaut/kopiert und damit das Urheberrecht verltezt.
Dann kommen bald auch noch Architekten, wenn man eine von denen Entworfenes Haus beim vorbeifahren anschaut, wollen sie auch noch Geld weil man ihre Ideen gesehen hat.
Da kann man echt nur noch den Kopf schütteln
Gericht hebt Gebührenbescheid auf. Ein Urteil, große Folgen: Für internetfähige Computer müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster keine Rundfunkgebühren gezahlt werden. Erstmals wurde ein GEZ-Bescheid aufgehoben.
Im aktuellen Fall hatte der WDR von einem Studenten GEZ-Gebühren verlangt, weil dessen Internet-PC auch das Empfangen von Hörfunk- und Radioprogrammen ermöglicht. PC nicht auf Fernsehen reduziert. Das Verwaltungsgericht Münster urteilte jedoch, anders als Radios und Fernseher seien internetfähige PC oder Handys nicht ausschließlich für den Rundfunkempfang einsetzbar. Aus dem bloßen Besitz könne daher nicht automatisch auf das Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.
Internetfähige PC in Behörden, Unternehmen oder heimischen Arbeitszimmern würden in Deutschland derzeit noch für verschiedenste Zwecke genützt. Von der Möglichkeit, über das Internet Radio zu hören, machen dabei laut einer ARD/ZDF-Studie nur 3,4 Prozent der Internetnutzer Gebrauch. Die GEZ fordert von Betrieben und Verbrauchern, die bislang kein Fernseh- oder Radiogerät angemeldet haben, 5,52 Euro monatlich.
Autor: raid-rush
... Und noch ein schlag in die fresse, Bastarde!
@Chill Out:
Es ist nicht meine Absicht, Werbung für eine Partei zu machen. Man darf aber hoffentlich darauf aufmerksam machen, wenn es für Themen wie dieses hier durchaus einen "Ansprechpartner" gibt. Nicht wählen zu gehen ist immer die schlechteste Alternative.
Da gebe ich Dir recht. Es sollte sich nur niemand berufen fühlen, seine Propaganda-Maschinerie anzuwerfen...
Fuer jeden Bleistifft sollte man 10€ Gebuer zahlen oder aufs Papier, Tafeln und Greide. Ich sollte meine Ideen an die GEMA verkaufen.
Die denken sich auch: Get rich or die tryin'.