GEMA stellt Tarifmodell für Musik-Streaming vor
Die Rechteverwertungsgesellschaft GEMA hat ein dreistufiges Tarifmodell für werbefinanzierte Musik-Dienste, die für den Endnutzer unentgeltlich sind, vorgestellt. Die Gebühren richten sich nach dem Interaktivitätsgrad.
Seitens der Verwertungsgesellschaft GEMA wurde ein neuer Tarif für Streaming-Dienste veröffentlicht und damit das bestehende Tarifmodell um eine dreistufige Mindestvergütung ergänzt. Der Tarif gilt zusätzlich zu den Regelungen, die kürzlich mit dem IT-Branchenverband BITKOM getroffen wurden für werbefinanzierte Streaming-Dienste, die für den Endnutzer kostenlos sind.
Anbieter der Musikdienste müssen künftig 10,25 Prozent ihrer durch die Musiknutzung erzielten Einnahmen an die GEMA bzw. die Urheber abführen. In Abhängigkeit des Interaktivitätsgrades fallen unterschiedliche Gebühren an. Auf der niedrigsten Stufe werden pro abgerufenem Stream 0,025 Cent fällig. In diese Kategorie fallen zum Beispiel radioähnliche Dienste, bei denen keine Vorspul- oder Auswahlfunktion angeboten wird. Für die Kategorie mit mittlerem Interaktivitätsgrad müssen 0,31 Cent pro Stream bezahlt werden. Auf der höchsten Stufe, in die Anbieter wie Spotify oder YouTube fallen, sind 0,6 Cent pro Stream abzuführen. Wird ein Gesamtvertrag geschlossen, reduzieren sich diese Kosten auf eine prozentuale Beteiligung von 8,2 Prozent. In ersterem Fall wären dann 0,02 Cent, bei mittlerer 0,25 Cent und für Dienste mit dem höchsten Interaktivitätsgrad dann 0,48 Cent pro Stream fällig.
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