Keine GEZ-Pflicht für Firmen-PCs
Das Hin und Her in deutschen Gerichten um die GEZ-Gebühr für Internet-fähige PCs in Firmen geht weiter. Nun hat sich das Schlewsig-Holsteinische Verwaltungsgericht wieder gegen die Gebühr entschieden.

Erneut hat eine Firma gegen die GEZ-Gebühr für Internet-fähige PCs geklagt. Je nachdem, wie der oder die Richter(in) des jeweiligen Verwaltungsgerichts entscheidet, senkt sich Justitias Waage auf die eine oder die andere Seite – mal zugunsten der Gebühreneinzugszentrale, mal zugunsten des Klägers.
Diesmal hatte sich eine Softwareentwicklungs-Firma gegen die GEZ-/Rundfunkgebühr von knapp 55 Euro gerichtlich zur Wehr gesetzt. Das Urteil fiel zugunsten der Kläger aus. So heißt es in der Urteilsbegründung (Az. 14 A 243/08) unter anderem, dass ein PC nur dann als »neuartiges Rundfunkempfangsgerät« gilt, wenn er Sendungen nicht nur theoretisch empfangen, sondern auch wiedergeben könne. »Habe ein PC keine entsprechende Ausstattung, um Sprache, Musik und Geräusche überhaupt hörbar zu machen, so könne er Rundfunksendungen nicht wiedergeben und sei kein Rundfunkempfangsgerät. Es reiche nicht aus, dass ein PC durch Zukauf und Ein- oder Anbau weiterer Komponenten zum Empfang von Rundfunksendungen tauglich gemacht werden könnte«, so das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht.
Deshalb seien Internet-fähige Rechner in Firmen nicht per se als Rundfunkgeräte abzustempeln. Vielmehr sind es » Multifunktionsgeräte, die nach dem Willen des Herstellers unter anderem auch Rundfunkempfang ermöglichen können«. Bei gewerblich genutzten PCs dürfe demnach nicht allein aus der Nutzungsmöglichkeit darauf geschlossen werden, dass sie zum Empfang bereitgehalten werden. Werden PCs allerdings tatsächlich als Rundfunkgeräte genutzt, so das Gericht, sind auch Rundfunkgebühren zu zahlen. Das Verwaltungsgericht wird aufgrund der »grundsätzlichen Bedeutung« eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zulassen, die innerhalb eines Monats Berufung zu beantragen ist.
Rechtssicherheit besteht noch nicht: Mit der GEZ-Gebühr für PCs haben sich schon mehrere deutsche Gerichte befasst. Im Juli 2008 hat das Verwaltungsgericht Koblenz im Sinne eines klagenden Rechtsanwalts entschieden (siehe »Urteil: Keine GEZ-Gebühr für Firmen-PCs «), auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden erkennt Arbeits-PCs nicht von vornherein als Rundfunkgeräte an (siehe »Gericht entscheidet erneut gegen GEZ-Gebühr«). Das Verwaltungsgericht Ansbach hingegen stützt sich auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV), der die Rundfunkgebühren für Computer regelt. Der Fall vom August 2008 liegt jedoch ein wenig anders: Der Kläger, ebenfalls ein Rechtsanwalt, hatte kein weiteres Empfangsgerät, weder einen Fernseher noch ein Radio, gemeldet. Dann greift §5 des RGebStV, nach dem der PC nicht als »gebührenbefreites Zweitgerät« gilt (siehe »Uneinigkeit bei der GEZ-Gebühr für Büro-PCs«). Ebenfalls für die GEZ-Gebühr auf Firmen-PCs hat im März dieses Jahres das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden: Es hat das Urteil des VG Koblenz vom Juli letzten Jahres (s. o.) wieder gekippt (siehe »Rundfunkgebühr für PCs erneut bestätigt«): Demnach genügt es für die Gebührenpflicht, einen Internet-fähigen Rechner zum Empfang bereit zu halten, eine tatsächliche Nutzung als Radio sei nicht erforderlich. Die Gebührenpflicht verhindere die »Flucht aus der Rundfunkgebühr« durch die Nutzung von PCs zum Rundfunkempfang anstatt gängiger Rundfunkgeräte.
- Hohes Risikobewusstsein im Netz
- Offiziell: Browser für Windows 7 in Europa
- Silverstone stellt Raven-2-Midi-Tower vor
- Apple sichert das iPhone wieder ab
- iPhone-Exklusivvertrieb: T-Mobile wehrt sich
- Nero verschenkt abgespeckte Brennsoftware
- Microsoft wehrt sich gegen Windows-7-Crack
- Dem Grafikkarten-Markt geht es besser
- Lizenzstreit: Skype ist unter Druck
- Apple fordert Schweigevereinbarung
- Android soll auch fürs Business taugen
- Umfrage: Kaum Vertrauen in Datenschutz
- Erste SDXC-Karte kommt von Toshiba
- Tastatur und Maus für Windows 7
- Powercolor: HD4890 mit 2 GByte Speicher
- ZyXEL Full-HD Digital Media DMA-2500
- Bitkom: 4 Milliarden Handys im Jahr 2009
- Kingston bringt DDR3-RAM mit 2133 MHz





Wieder das leidige Thema, wieder die leidigen Flame-posts und wieder macht dennoch niemand einen Finger gegen diese Abzocke krumm.
Also was soll's?!
GEZ ist Abzocke in Reinkultur. Wieso druckt der Staat eigentlich nicht noch zusätzlich eine Zeitung und läßt sie jeden Tag auf die Straße werfen und kassiert dafür von jedem Bürger? Theoretisch könnte die Zeitung ja jeder lesen, und wenn er sie lesen könnte muss er sie auch bezahlen. Kostenfresser wie z.T. klüngelhaft von den Protagonisten geleitete, undurchsichtige Subunternehmen vergebene Fußballübertragungen, Mutantenstadl, Traumschiff, Klinik unter Palmen, Wetten Das, usw. die NICHTS mit einem Informationsauftrag zu tun haben, müssten dringendst abgeschafft werden. Mit den eingespaaren Milliarden ließe sich der deutsche Konsum eher ankurbeln als mit jeder Abwrackprämie.
@Idleking
Da hilft nur die Faust...
Wer lust hat sich noch etwas in die Praktiken der GEZ einzulesen, oder sich über diese zu informieren, hier eine interesannte wenseite
http://www.gez-abschaffen.de/
Aber immer an den Blutdruck denken.
Moin
Was mir dabei so richtig auf den Sack geht, ist folgende Aussage/Tatsache (leider):
Hallo!? Wo bitte gibt es sowas noch? Ich zahle doch nicht dem Bäcker pauschal 20€ im Monat, nur weil ich reingehen könnte und mir ein Brötchen kaufen könnte. Besseres Beispiel: Ich zahle doch nicht an den Kreis Geld für einen Parkplatz, den ich mal benutzen könnte. Entweder es gibt eine Parkuhr oder ein/en Parkhaus/Parkplatz mit Ticketautomat.
Die Adresse, die der_Kosi gepostet hat, habe ich auch schon durch (waren ungefähr 3 Abende lesen) ... danach hast du Angst, auch nur an einem Radio vorbeizugehen! Da wirst du richtig paranoid, vor allem mit welcher Beharrlichkeit die Landesrundfunkanstalten da hinterher gehen, obwohl alles seine Richtigkeit hat.
Wovor soll ich Angst haben, sofern ich richtig bezahlt habe? Ein bisschen Ignoranz im Umgang mit der GEZ kann man schon an den Tag legen...
@DHAmoKK: zu deinem parkplatz beispiel: doch genau das tust du und wir alle auch. viele parkplätze haben keine uhr und werden über deine steuergelder finanziert.
das problem be der gez ist nicht, dass es eine pauschale mediale abgabe ist sondern die art wie diese institution eingesetzt wird und dabei enorme kosten z.b. durch den verwaltungs und beschaffungsaparat verursacht.
in jedem anderen land gibt es eine mediensteuer und fertig.
Moin
@auser
Es geht hier aber nicht um eine Steuer ^^ Es ist eine Gebühr. Und eine Gebühr verlangt laut Definition einen Gegenwert/eine Gegenleistung.
Zudem zahle ich allgemein Steuern für einen großen Pott und aus diesem werden auch freie Parkplätze finanziert. Die Rundfunkgebühren entsprechen quasi einer pauschalen Parkgebühr für frei zugängliche Parkplätze ohne Parkuhr/Ticketautomat, die ich benutzen könnte. Selbst, wenn ich tatsächlich einmal im Monat auf einen solchen Parkplatz fahre, darf ich die komplette Monatsgebühr bezahlen. Und selbst, wenn ich eben nicht auf einen solchen Parkplatz fahre, soll ich trotzdem bezahlen, weil ich ja ein Auto habe, was nicht mein Eigentum ist, aber sich zur Zeit in meinem Besitz befindet und eben damit auf einem solchen Parkplatz parken könnte.
Eigentlich eine andere Geschichte: Das gleiche mit der Kopiergebühr (der genaue Name fällt mir gerade nicht ein) auf Rohlinge, Papier, Kopierer und Brenner (du siehst, man zahlt direkt mal doppelt: Papier-Kopierer, Rohling-Brenner): Es wird angenommen, dass du urheberrechtliches kopierst und 'darfst' beim Kauf dafür eine Gebühr bezahlen. Natürlich erhälst du damit keine Freikarte zum Kopierern urheberrechtlich geschützter Inhalte! Du bezahlst also eine Gebühr für etwas, was du sowieso nicht darfst um deine eigenen Urlaubsbilder/-videos auf DVD zu brennen auf welche DU das Copyright hast ... (sofern etwaige abgebildete Personen es dir übertragen haben)
@chillout
Lies dir die Seite durch, der Autor hat seine Geräte ordnungsgemäß abgemeldet und es wurde Seitens der GEZ akzeptiert. Doch eines Tages flattert eine Anmeldebestätigung ins Haus, die er zu zahlen hatte, im Normalfall, weil man dagegen keinen Widerspruch einlegen kann. Später erst kommt der eigentliche Gebührenbescheid, gegen den man Einspruch erheben kann.
eben. der einzige fehler ist, dass es rechtlich eine gebühr ist und keine steuer. in jedem anderen land ist es einfach eine steuer. d.h. dich darüber aufzuregen, dass du für etwas zahlen sollst, das du nicht nutzt ist sinnlos, da du das so oder so machen musst (ist doch egal, dass man das steuern nennt).
in so ziemlihc jeden anderen land wird auch gez gezahlt, nur dort als steuer.
das üble an der gez ist das ganze verwaltungssystem nicht die sache ansich. den für potentielle dinge zahlen wir zu hauf in form von steuern.
In England gibt es eine ähnliche Steuer. Es ist also nicht nur in Deut so
Moin
Allerdings zahle ich auch keine Steuer für einen Hund, den ich nicht habe ... zomfg, jetzt habe ich mich als Steuerhinterzieher geoutet ^^
@auser
Dann sollen sie es bitte aber auch eine Steuer nennen
Hallo!? Wo bitte gibt es sowas noch?
In England gibt es soetwas noch. Dort klagen gerade die Produktionsfirmen darüber, daß BBC ihre Dokumentationen kostenlos weiterreicht und sie selber nichts mehr verdienen können. Es ist praktisch soetwas wie eine Zwangskulturabgabe.
Die sollen endlich Schluß mit dem Unsinn machen und nicht dauernd Gerichtsprozesse um Auslegungen und Tricksereien führen.
DHAmoKK:
eben. ich verteidige ja die gez nicht. wofür der staat ne steuer will, darüber hat es wenig sinn sihc drüber aufzuregen.
aber die gez ist eine institution mit einer unwirklichen macht und unterleigt dabei nur der selbstkontrolle. ihre methoden sind dabei geradezu kriminell und haben so manchen menschen nicht nur psychisch krank gemacht (z.b. thema zwangsanmeldung).
Moin
@auser
Ah, dann habe ich deine Antwort leicht falsch ausgelegt, aber schön, dass wir einer Meinung sind ^^
jap hast du. ich kritisierte deine analogie aber nicht deinen unmut gegenüber der gez. weil ich mal ein argument kritisiere heißt nicht, dass ich deiner grundaussage nicht beipflichte.
Eine Frage die dabei ja auch noch zu beantworten wäre ist:
Wenn der tatsächliche Empfang von Rundfunksendungen einen PC zum Empfangsgerät und damit gebührenpflichtig macht, was ist dann Rundfunk? Relativ eindeutig ist das ja, wenn man den Webstream einer öffentlich-rechtlichen Station empfängt, aber wie sieht das aus bei den Streams von Privaten? Da sind wir ja schon in einer Grauzone wobei man natürlich argumentieren könnte das man ein inhaltsgleiches Programm auch per terrestrischem Rundfunk empfangen könnte. Aber wie sieht es bei reinen Webstationen wie dem gamzen Shoutcaststationen aus? Ist Last FM Rundfunk oder nicht? Oder eine ausländische Rundfunkstation wie zum Beispiel der Stream von BBC...
@ Lexington:
Durch den besitz oder das zur verfügung haben eines "neuartigen Rundfunkgerätes" (PC mit der Möglichkeit, Internetverbindungen herzustellen, Internet ist nichtmal nötig!) biste bereits GEZ pflichtig !
Da reicht ein alter 386er aufm Speicher mit ner Netzwerkkarte und kaputtem Netzteil.
@chillout
Lies dir die Seite durch, der Autor hat seine Geräte ordnungsgemäß abgemeldet und es wurde Seitens der GEZ akzeptiert. Doch eines Tages flattert eine Anmeldebestätigung ins Haus, die er zu zahlen hatte, im Normalfall, weil man dagegen keinen Widerspruch einlegen kann. Später erst kommt der eigentliche Gebührenbescheid, gegen den man Einspruch erheben kann.
Und was passiert, wenn ich nicht zahle? Und Einspruch erhebe ich gegen alles, ob formalrechtlich möglich oder nicht. Da die ja auch nicht im Recht sind, würde ich mir da keine Gedanken machen.
@ Lexington
hast du den Artikel überhaupt gelesen? Ich zitiere mal:
Deshalb seien Internet-fähige Rechner in Firmen nicht per se als Rundfunkgeräte abzustempeln. Vielmehr sind es » Multifunktionsgeräte, die nach dem Willen des Herstellers unter anderem auch Rundfunkempfang ermöglichen können«. Bei gewerblich genutzten PCs dürfe demnach nicht allein aus der Nutzungsmöglichkeit darauf geschlossen werden, dass sie zum Empfang bereitgehalten werden. Werden PCs allerdings tatsächlich als Rundfunkgeräte genutzt, so das Gericht, sind auch Rundfunkgebühren zu zahlen.
Moin
Freu dich da ja nicht zu früh. Die ignorieren es einfach. Und die haben das Geld durch sämtliche Instanzen zu gehen (bei >7Mrd € sind so ein paar zigtausend doch Peanuts). Lies dir die Seite durch, da fällst du aus dem Chefsessel, was für eine Logik die LRA/GEZ teilweise an den Tag legt.
Auskunftspflicht herrscht ja normalerweise auch für Behörden. Fehlanzeige, sie "müssen" dir Auskunft erteilen, aber sie machen es einfach nicht. Selbst nach einem Gerichtsurteil, dass der Auskunftspflicht beipflichtet, stellen sie sich stur.
hast du den Artikel überhaupt gelesen? Ich zitiere mal:
Deshalb seien Internet-fähige Rechner in Firmen nicht per se als Rundfunkgeräte abzustempeln. Vielmehr sind es » Multifunktionsgeräte, die nach dem Willen des Herstellers unter anderem auch Rundfunkempfang ermöglichen können«. Bei gewerblich genutzten PCs dürfe demnach nicht allein aus der Nutzungsmöglichkeit darauf geschlossen werden, dass sie zum Empfang bereitgehalten werden. Werden PCs allerdings tatsächlich als Rundfunkgeräte genutzt, so das Gericht, sind auch Rundfunkgebühren zu zahlen.
Vorsicht: Das Urteil kann noch angefechtet werden! Ich würde mich darauf auf keinen Fall ausruhen.
Kein ding^^
da ich davon ausgehe, dass du dich mehr auf die private GEZ Pflicht beziehst, statt auf die geschäftliche, über die der Artikel handelt (und, neben bei gemerkt, ein Autoradio anmelden und die Gez ist vom Tisch bei nem Unternehmen... Selbst bei 50 oder Mehr PCs) habe ich mich (vermeindlich auch) auf den Akpekt der privaten (und nicht z.B. mit nem Radio angemeldeten) Leute gestürtzt.
Bei rein geschäftlichen Rechnern (>1, nichts angemeldet, also auch kein Autoradio etc.) ists mal so, mal so, je nach Wohnort werden die Geschäftsleute wohl abwarten müssen, wie sich die nächste Instanz entscheidet.
Ich habe mir nun mal das Vergnügen/die Mühe gemacht, einige Teile der Internetseite durchzulesen. Die Geschichte mit dem Fitnessstudio ist wirklich haarsträubend.

Die "Zwangsanmeldung" ist in meinen Augen jedoch mit Vorsicht zu genießen. Wer glaubt denn wirklich, dass der gute Herr tatsächlich keinen Internet-fähigen PC betreibt? Für mich sieht das nach einem Privatkrieg zwischen den beiden aus, aber ich mag mich irren. Die werfen mit Strafanzeigen und Unterlassungsklagen um sich. Ist das noch normal? Oder vielleicht die Begründung für die Abmeldung, ich meine hier die genannte Beihilfe zu Straftaten? Ich weiss nicht...
Vielleicht treibt es ja den Buch-Absatz an...
Moin
Ja, die Geschichte klingt etwas befremdend und sicherlich war/soll seine Begründung provokant/sein. Der Punkt ist aber, dass du irgendeinen Menschen anschwärzen kannst und der kann, auch wenn er im Recht ist (also wirklich kein Gerät besitzt), nichts dagegen machen. Die Originalanträge werden eingescannt und dann vernichtet(!). Nirgendwo sonst werden Originale so behandelt. Das sind Dokumente ^^ Wenn du deine Versicherungspolicen einscannst und deine Originale verbrennst, weil dir der Papierkram auf den Keks geht, dann kannst du die Versicherung auch gleich kündigen, wenn du nicht eh eine Anzeige wegen Erschleichung von Leistungen bekommst, oder was dann auch immer in dem Fall geahndet wird.
@chill out: ob er einen internetfähigen pc hat oder nicht, eine zwangsanmeldung und noch dazu in seinem namen ist rechtlich ansich noch schlimmer als die verheimlichung einer gebührenverpflichtenden sache. denn außer bei der gez wäre das urkundenfälschung und betrug.
Die Originalanträge werden eingescannt und dann vernichtet(!). Nirgendwo sonst werden Originale so behandelt. Das sind Dokumente ^^ Wenn du deine Versicherungspolicen einscannst und deine Originale verbrennst, weil dir der Papierkram auf den Keks geht, dann kannst du die Versicherung auch gleich kündigen, wenn du nicht eh eine Anzeige wegen Erschleichung von Leistungen bekommst, oder was dann auch immer in dem Fall geahndet wird.
Najo, so schlimm ist das nicht. Dokumente werden seit Jahren in vielen Branchen eingescannt und die Originale dann vernichtet, auch z.B. bei Banken und Versicherungen. Und das ist auch zulässig. Einzig bei tatsächlichen Urkunden geht man so normalerweise nicht vor. Aber das trifft auf ein Anmeldeformular wohl eher nicht zu.
@auser: Schlimmer? Mit welchem Maßstab gemessen? Ich bezweifle allerdings, dass es sich um Betrug bzw. Urkundenfälschung handelt. Sonst hätte der gute Herr, der ja offenbar in der Juristerei recht gut informiert ist, bestimmt bereits entsprechende Strafanzeige gestellt.
schlimmer nach dem gesetz. dort gibt es eine einstufung wie schwer etwas wiegt. mord wiegt auch schwerer als ladendisbstal.
Ja und den Staat verarschen wiegt schwerer als alles andere...
...glaube ich zumindest oft.