Megaupload: US-Gericht erweitert Anklagepunkte
Wie aus am Wochenende veröffentlichten Gerichtsunterlagen zu entnehmen ist, wurden die Anklagepunkte gegen die Betreiber von Megaupload jetzt erweitert.
Wie aus an diesem Wochenende veröffentlichten und auf Heise zur Verfügung gestellten Gerichtsunterlagen (PDF) hervorgeht, hat ein US-Gericht in Alexandria, im US-Bundesstaat Virginia, die Anklageschrift gegen die Megaupload-Betreiber jetzt erweitert. Ihnen wird in acht weiteren Anklagepunkten nun zusätzlich unter anderem auch vorgeworfen die Inhalte von diversen anderen Plattformen kopiert und als „eigene“ Inhalte angeboten zu haben. Bisher hatten US-Ermittler den Verantwortlichen der Webseite in fünf Anklagepunkten Urheberrechtsverletzungen, Betrug und Verschwörung vorgeworfen. Die Tragweite der neuen Anklagepunkte bleibt allerdings fraglich.
Aus einem Bericht des Wall Street Journal ist zu entnehmen, dass sich einer der mit dem Fall betrauten Anwälte, Ira Rothken, noch gelassen gibt. Laut dem US-amerikanischen Justizministerium soll Megaupload nicht wie von den Betreibern zunächst angegeben 180 Millionen, sondern 66,6 Millionen Nutzer gehabt haben. Gerade einmal rund 10 Prozent davon hätten Daten hochgeladen. Rund 90 Prozent der Nutzer hätten vielmehr die Webseite ausschließlich zum Herunterladen von Software, Filmen und Musik genutzt. Somit sei Megaupload nach Ansicht der US-Ermittler nicht wie von der Verteidigung dargestellt als Cyberlocker, sondern eher als Downloadplattform zu definieren. Und als solche hätten die Betreiber für die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte einzustehen.
Ira Rothken ist der Ansicht, dass die Anklage damit lediglich den Versuch unternommen hätte, durch das gezielte Heraussuchen aus den vielen Daten optische Effekte zu erzielen. Seiner festen Überzeugung nach werde sich Megaupload trotz der neuen Vorwürfe letztendlich durchsetzen können.
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Kimble ist sicherlich kein Unschuldslamm aber das ist nun wirklich weit hergeholt...
Aus den in der ersten Anklageschrift zitierten E-Mails ging hervor, dass Megaupload (zumindest zeitweise) versucht hat möglichst 100% der Inhalte Youtubes auf Megaupload zur Verfügung zu stellen.
Das klingt für mich plausibler als die Vorwürfe über organisierte Kriminalität und Geldwäsche, welche quasi als Strafmaß-Verstärker der anderen Vergehen fungieren.
Geldwäsche ist scheinbar dann wenn man Gelder aus illegalen Einkünften nutzt um illegale Unternehmungen am Laufen zu halten - wer also ein Unternehmen einer juristischen Grauzon leitet ist falls ein Gericht das Vorgehen (wegen copyright-Verstößen) für illegal erklärt automatisch (falls das Geld in/aus/durch die USA fließt) ein Geldwäscher und damit organisierter Verbrecher und kassiert dafür bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe obwohl auf das eigentliche Vergehen nur max. 5 Jahre stehen. Das kommt mir als juristischem Laien absurd vor, Staatsanwaltschaft und Gericht scheinen das aber anders zu sehen, sonst wäre die Klage wohl nicht zustandegekommen oder zugelassen worden, ganz zu schweigen vom Haftbefehl.