Droht Abmahnwelle nach der Schließung von Megaupload ?
Medienberichten zufolge müssten Nutzer von Sharehostern mit einer Abmahnwelle rechnen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht äußerte sich aufgrund des aktuellen Anlasses zu diesem heiklen Thema.
Viele, die schon mal die Dienste von Sharehoster-Seiten in Anspruch genommen haben, werden sich gerade in jüngster Vergangenheit auch mit der Frage auseinandergesetzt haben, ob sie persönlich jetzt auch mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben. Für den einen oder anderen mag auch das Stichwort Abmahnwelle zusätzlich für Unbehagen gesorgt haben. Einigen Medienberichten zufolge müssten nämlich Nutzer des kürzlich geschlossenen Sharehosters Megaupload nun damit rechnen, bald in hoher Zahl Abmahnungen und damit verbundene anwaltliche Kostennoten in drei oder sogar vierstelliger Höhe zu erhalten.
Sascha Faber, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht von der Kanzlei Volke2.0, reagierte heute in einer Pressemitteilung auf die angeblich drohende Abmahnwelle nach der Schließung von Megaupload. Er vertritt die Ansicht, dass momentan noch kein Grund zur Panik bestehe, denn „anders als bei den Tauschbörsen werden bei Sharehostern die Inhalte nicht von jedem wieder zum Download angeboten, der diese auch herunterlädt.“ Zunächst müsse abgewartet werden, inwiefern eine Datensicherung, wodurch die Nutzer auch rückwirkend über ihre IP-Adresse, Datum und Dateiname identifiziert, bzw. zugeordnet werden könnten, bei Megaupload überhaupt vorliegt. Theoretisch sei eine Abmahnwelle zwar denkbar, ob sie aber aus praktischen Gründen überhaupt zu spüren sein wird, sei die große Frage.
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Jetzt hört mal auf mit der Panikmache hier! Als ob die Betreiber jedern Tag über 50 Millionen Downloads loggen würden! Es wird gar nichts passieren.
Man sollte unbesorgt sein, denn es stellt sich die Frage inwieweit ein US-Richterlicherentschluss hier in Europa Auswirkungen haben darf. Auch wenn jeder, der jemals ein Film, Spiel oder sonst irgendetwas illegales heruntergeladen haben sollte, eine Abmahnung bekommen würde, stellt sich die Frage ob man nicht eine Sammelklage einreicht.
Ein etwas gewagter Schritt wäre die boykottierung jeglicher US Filme, Musik, Spiele etc. ... dies würde als letzter Ausweg dazu führen die Industrie erheblich finanziell zu Schaden und über ihre unmoralische Vorgehensweise nachzudenken.
Gar nichts wird passieren! Im schlimmsten Fall schnappt man sich ein paar der Uploader, und dann auch nur wenn deren IP's frisch genug sind das noch Daten beim ISP vorhanden sind. Also eher auch da nichts zu befürchten wenn wer nicht gerade beim T-Online Kunde ist.
Aber die Downloader brauch mal gar keine Angst haben. Für was will man sie auch belangen? Das wird nie vor einem Richter landen.
was wenn doch ... boykot allein ist keine lösung und letztendlich sind wir doch machtlos
IMHO
betrifft es WENN die UPloader ...
(und das zurecht ;-) )
Eher sollte man mal gegen diese Schmarotzeranwälte der Abmahnmafia vorgehen, die für den schnellen Euro überzogene Abmahnungen rausschicken und die Justiz unnötig beschäftigen!
thg angekommen auf Bild-Niveau
@diekmann: Schon lange....