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Neues Melderecht sorgt für Wirbel

Von - Quelle: Tom's Hardware DE

Das von der Öffentlichkeit weitgehend kaum zur Kenntnis genommene Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) sorgt immer mehr für Wirbel. Auch der Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein übt jetzt Kritik.

Davon, dass am Donnerstag letzter Woche ein Bundesmeldegesetz verabschiedet wurde, hat die Allgemeinheit in Zeiten der Fußballeuropameisterschaft kaum Notiz genommen. Mittlerweile werden die Stimmen gegen die neues Gesetzesvorlage jedoch spürbar lauter. Grund dafür ist eine zunächst unscheinbar wirkende Änderung, deren Auswirkung jedoch laut dem Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert, "gravierende Konsequenzen für die betroffenen Bürger und Kommunen mit ihren Meldebehörden hat".

Dem ursprünglichen Regierungsentwurf hatte die CDU/CSU und auch die FDP im Parlament eine Bestimmung hinzugefügt durch die die Nutzung von Meldedaten für Werbung oder Adresshandel ermöglicht wird. Als ursprüngliche sogenannte „Opt-In“-Bestimmung war es vorgesehen, dass Auskünfte über Vor- und Zunamen, gegenwärtige Anschrift, sowie akademische Grade nur dann herausgegeben werden dürfen, wenn die betroffenen Personen dazu ausdrücklich zustimmen. In der nun geänderten Fassung ist eine Zustimmung quasi obsolet geworden. Aus der "Opt-In"-Bestimmung wurde eine "Opt-Out"-Bestimmung gemacht, da der Bürger nun dem Entwurf zufolge kaum noch eine reale Chance hat Widerspruch gegen eine Weitergabe einzulegen, wenn die Daten bereits vorhandene Informationen ausschließlich bestätigen, oder „nur“ berichtigen sollen.

Schon jetzt ist es von Adresshändlern und Auskunfteien oftmals ein Leichtes persönliche Daten ohne die bisher notwendige Einwilligung der betroffenen Personen zu beschaffen. Das neue Gesetz würde diesen laut Weichert Tür und Tor öffnen. Denn dann reiche bereits eine Adresse, die nicht auf dem aktuellsten Stand ist aus, um Firmen zu legitimieren sich diese verschaffen zu können. Der Datenschutzbeauftrage befürchtet zu Recht einen Boom des Adresshandels, denn Bestände von nicht aktuellen persönlichen Daten gäbe es zuhauf. Zu hoffen bleibt, dass das umstrittene Gesetz trotz Verabschiedung des Bundestages am vergangenen 29. Juni so nicht in Kraft treten wird. Aufgrund des immer lauter werdenden Protests besteht immerhin noch die Möglichkeit, dass der Bundesrat seine Zustimmung verweigert.

Es gibt 9 Kommentare.
Weitere Kommentare
  • 1
    analoghell , 7. Juli 2012 07:52
    Warum wohl?
    Weil alle geschmiert sind und die Wirschaft brummen muß.
  • 0
    phil81i , 9. Juli 2012 11:45
    Interessante Neuigkeiten dazu: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/meldegesetz-bundestag-stimmte-im-express-tempo-ab-a-843337.html
  • 0
    Krampflacher , 8. Juli 2012 13:38
    Es geht ja immer in die falsche Richtung. Bei uns hier in Österreich, wird in D nicht anders sein, ist zB auch die Werbezustellung ein opting-out-System. Bei der Menge an Flugblättern, die derzeit vor der Haustür abgeladen werden, wäre schon längst ein opting-in angebracht.