Keine Strafe für unwissentlichen P2P-Upload
Unwissenheit schützt vor Strafe: Das OLG Oldenburg hat einen Angeklagten vom Vorwurf freigesprochen, Gewaltpornografie anderen P2P-Teilnehmern zugänglich gemacht zu haben.
P2P-Clients sehen vor, dass man nicht nur herunter lädt, sondern anderen Mitgliedern der Community auch Files zur Verfügung stellt. Hierfür wird standardmäßig ein Ordner angelegt, der für die Netzwerke freigegeben wird. Dass diese Funktion auch Gefahren birgt, dürfte jedem (erfahrenen) Tauschbörsen-Nutzer klar sein – muss es aber nicht: Wissen P2P-Nutzer nichts von der automatischen Upload-Funktion, sind sie für »versehentliche« Uploads nicht haftbar zu machen.
Ursprünglich wurde der P2P-Nutzer wegen der Zugänglichmachung gewaltpornografischer Schriften verurteilt. Zwar hat der Angeklagte zugegeben, entsprechende Dateien aus einem P2P-Netzwerk bezogen zu haben. Dass sein P2P-Client die Daten jedoch im Hintergrund gleich wieder zum Download bereit stellt, war dem Mann nicht klar.
Somit hob das OLG Oldenburg ein früheres Urteil des Landgerichts Oldenburg auf: »Allein aus der aktiven Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse«, so die Urteilsbegründung, »lässt sich noch keine Kenntnis des Nutzers über die Funktionsweise des genutzten Programms (Client-Software) ableiten, auf die sich die Überzeugung stützen lässt, der Nutzer wisse oder habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass bei Nutzung des Tauschbörsen-Programms ohne weiteres auch von dem eigenen PC Daten zur Verfügung gestellt werden«.
Demnach »existiert kein Erfahrungssatz dahingehend, dass der aktive Nutzer einer Internet-Tauschbörse weiß oder damit rechnet, dass die von ihm heruntergeladenen Dateien bereits durch seinen Download anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden«.
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Moin
Ich lach mich scheckig ... der nächste behauptet, er wusste gar nicht, dass Internet in "beide Richtungen" funktioniert und er hat immer nur eMails empfangen aber nie gesendet -.-
Lautet nicht einer unserer schönen Grundsäze für gewöhnlich immer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Was ist wenn ein Mörder sagt er wusste nicht das die Person die er strangulierte, auch atmen müsse. Und das belegt er dann damit, dass er in Biologie eine 6 hatte.... Sehr seltsam das ganze
Yuhuu! Jetzt kann ich wieder echte Pornos ziehen!
haha. das wischt der musikindustrie eins aus.

gewaltpornos? klingt nach sm. geil.
Tja, jetzt fehlt nur noch, dass man vor dem Download "zugelassener" P2P-Programme vorher einen Haken machen muss. "Ich weiß, dass mit jedem Download ein Upload dieser Datei, auch wenn sie noch unvollständig ist, zur Verfügung gestellt wird." Ist der EU und der Musikmafia zuzutrauen.
Ich dachte auch, wenn ich 21 werde und ausziehe,
werde ich nicht mehr wie ein Kind behandelt.
Tja, falsch gedacht, Papa Staat macht das schon!
Und bist du schon 21? Prahlen tust du hier immer wie ein Teenager oder ein alter Sack der es nötig hat ;-)
Ist doch klar da war ein Sachverständiger, der hats allen erklärt und damit er auch ganz schlau rüberkommt schön kompliziert. Kein Richter hats geblickt und dann haben sie entschieden: Wenn wir es nicht verstehen wer solls dann kapieren. Ergo das ist so undurchschaubar das kann keiner wissen, also unschuldig. Kann mir gut vorstellen das das von höherer Stelle wieder klassiert wird.
Ich bin weit älter.
ein leihe der sich ein p2p client installiert weiß meist nicht, dass die files, welche er gerade saugt auch gleichzeitig wieder freigegeben sind. ich hab das schon oft erlebt.
manche blicken es zwar, dass sie nach dem download in einem friegegebenen verzeichnis sind (manche!), aber dass die dateien zum upload bereit stehen obowhl sie dafür ein anderes verzeichnis haben, weil noch im download befindliche dateien anders behandelt werden ist für die meist3en leihen unbekannt.
von daher finde ich das absolut plausibel und fair. bei dem spruch unwissenheit schützt vor strafe nicht gilt ein akzeptables maß sich das wissen zu beschaffen als vorraussetzung. das ist hier für einen leihen einfach nicht gegeben.
wird das Wort nicht seit neuestem Leye geschrieben?
Ich mein das kommt ja schliesslich von "keine Ahnung haben" und nicht von sich etwas ausleihen