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Microsoft patentiert das Herunterfahren des Betriebssystems

von - quelle: Tom's Hardware DE

Ein Betriebssystem herunterzufahren kann mitunter ein sehr komplexer Prozess sein – derart komplex, dass sich ein Patent lohnen könnte.

Tatsächlich hat Microsoft am Montag ein Patent erhalten, das dem Unternehmen das geistige Eigentum, wie ein Betriebssystem – nicht nur Windows, sondern auch Mac OS X – heruntergefahren wird, zugesteht.

Microsoft hatte das Patent nur wenige Monate vor dem Start von Windows Vista im Jahr 2005 eingereicht und beschreibt darin das Verfahren, wie Windows beendet werden kann, auch wenn noch laufende Anwendungen mit nicht gespeicherten Daten das Herunterfahren blockieren. Eine schematische Darstellung der Idee lässt erahnen, dass Microsoft dieses Verfahren erstmals in Windows Vista verwendet hat.

Das breitgefächerte Patent könnte der Startschuss zu einer Klageorgie sein, denn nicht nur Apple, sondern etwa auch Linux stehen damit plötzlich in Microsofts Schusslinie. Wir dürfen gespannt sein, ob Microsoft das Patent tatsächlich gegen andere Betriebssysteme einsetzen wird.        

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fffcmad 02/09/2010 08:42
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Aja, nettes Ablaufdiagramm. Softwarepatente sind doch etwas feines. Ob MS das auch einsetzt, ist die andere Frage. An Sich ist das trivial.

bakudan 02/09/2010 09:08
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-0+

fffcmad :
Aja, nettes Ablaufdiagramm. Softwarepatente sind doch etwas feines. Ob MS das auch einsetzt, ist die andere Frage. An Sich ist das trivial.


Die Frage ist nicht ob sie es einsetzen, sondern ob sie es gegen die "Konkurenz" verwenden, und gerade die OpenSource Gemeinde muss sich dann immer damit rumschlagen, da sich die nicht immer die besten Anwälte leisten können.

f1delity 02/09/2010 09:58
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Wenn dann sollten sie Apple mal trollen.

Kann mir aber echt nicht vorstellen, wie sowas banales patentwürdig sein kann.

metal_alf 02/09/2010 10:08
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-5+

Wieso bricht Amerika eigentlich nicht an seiner schieren Dummheit auseinander? Das land sollte sich doch selber auflösen, wenn ein Land solch dumme Gesetzgeber hat .... *Sprachlos* ...

Ein Patent aufs Herunterfahren .. super ... ich beantrage die Rechte am Atmen ... dann dürft ihr mir alle Lizenzkosten zahlen!

esbinich 02/09/2010 10:12
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-2+

Und wer hat jetzt das Patent zum Hochfahren des Betriebssystems?

mieleman 02/09/2010 10:29
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-0+

Nunja, wie immer wenn hier ein Bericht anderer zitiert wird, fehlen wichtige Informationen.

Ich entnehme der News lediglich, das sich das Patent auf das Schließen von Anwendungen bezieht, wenn das OS heruntergefahren wird.

Derfnam 02/09/2010 10:53
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-0+

Heyheyhey, nix gegen 'God's own Country'. Es ist ja nicht das Land, was so extrem nervt, sondern die Menschen, die dort leben :D

daniel3107 02/09/2010 11:34
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--1+

Sag mal Bill, Gates noch?!

Man man man, sowas hohles ^^

toudoku 02/09/2010 11:46
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-1+

Zitat :auch Linux stehen damit plötzlich in Microsofts Schusslinie

Nix da. So wie es da steht ist das maximal fuer die Beendigung eines Windowmanagers z.B. beim Logout zu gebrauchen. Ansonsten fehlt z.B. noch die Meldung des BS ueber das bevorstehende Herunterfahren an alle anderen angemeldeten Nutzer, egal ob diese mit einer GUI oder einer Shell arbeiten. Bisher ist mir eine solche Meldung aber noch nicht mal bei den RDP-faehigen Varianten der microsoftschen Betriebssystemfamilie aufgefallen. Spaetestens Windows 9 (~2015/16) oder 10 (~2018/20) (sie werden es doch sicher nicht "X" nennen ;)) werden hoffentlich mit besserer Multiuserfaehigkeit aufwartend dann auch diese Funktion aufweisen.


Aber selbst fuer Windows ist das ganze fragwuerdig, da einige Applikationen die Moeglichkeit bieten, im Systray zu verschwinden, wodurch sie fuer das OS u.U. nicht mehr als "visible top level" erkennbar sind und diesem Ablaufdiagramm zufolge einfach terminiert wuerden.

fffcmad 02/09/2010 12:10
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--1+

So eine Meldung ist auch gar nicht notwendig. Denn man kann ueber den Taskmanager eh eine Nachricht an alle angemeldeten Nutzer verschicken, die auf der Maschine rumduempeln. Notfalls kann man auch den Nachrichtendienst benutzen, diesen besser aber nur hinter einer Firewall einschalten. Der laesst sich aber zu leicht missbrauchen. Ich habe in meiner Berufsschule auf dieses Manko aufmerksam gemacht, in dem ich mit einer Batchdatei dafuer gesorgt habe, das die Rechner in der Schule nur noch zum "Fensterwegklicken" geeignet waren. (Eine Klasse konnte deswegen ihre Arbeit nicht ungestoehrt schreiben hrhr) Das laesst sich zwar zurueckverfolgen, stoehren tuts trotzdem, wenn jemand weiss wie man den Dienst benutzt ;)

Also wie gesagt, den Taskmanager verwenden...

toudoku 02/09/2010 13:48
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-0+

Dass man als Nutzer Meldungen verschicken kann, ist klar. Ich meinte darum schon "Meldung des BS". Die Unixfunktionalitaet ist im ueber die Kommandozeile aufrufbaren Shutdownprogramm integriert, aber welcher eingefleischte Windowsnutzer faehrt einen Windowsrechner denn ueber die Kommandozeile runter?

Zitat :

So eine Meldung ist auch gar nicht notwendig.



Das ist schon doof, wenn so ganz ohne Vorwarnung die remote-session verschwindet, bzw. schaut man noch duemmer aus der Waesche, wenn jemand von remote angemeldet ist, was man ja nicht immer ueberprueft, und dann ploetzlich der Rechner, auf dem man lokal arbeitet, runterfaehrt. (Wobei zugegebenermassen Runterfahren und Neustart ueber eine RDP-session nicht auf den Standardwegen "Startmenu" oder Taskmanager moeglich ist.)

Nicht umsonst benachrichtigt Unix aus diesem Grund alle angemeldeten Nuzter nicht nur ueber Shutdown events sondern auch ueber lokale An- und Abmeldungen.

fffcmad 02/09/2010 14:04
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-0+

Wie gesagt, ueber Taskmanager Nachricht versenden (Diese Funktion ist da direkt integriert) Du kannst die Nutzer auch alle ausloggen. Das ist eh die saubere Variante. Denn dem Nutzer nuetzt es eh nichts, das die Maschine runterfaehrt und er eine entsprechende Meldung bekommt. An Sonsten kann man es ueber eine Batch-Datei loesen. Ich bin mir ziemlich sicher, das man beim Herunterfahren des Terminalservers genau das tun kannst,was du gerade moechtest. Bei ner normalen Remotesitzung ist es jedoch einfach ueberfluessig.

toudoku 02/09/2010 15:07
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Mir ging es, wie im Artikel, um BS-Funktionalitaet. Dass man so einiges kann, ist schon klar.

Und nuetzlich ist eine Meldung in der Hinsicht, dass man mit entsprechender Berechtigung, den Shutdown abbrechen, oder zumindest der den Shutdown ausloesenden Person eine Nachricht zukommen lassen kann, falls der Zeitpunkt gerade unguenstig ist. Im Notfall kann man seine Daten noch sichern oder eine App voruebergehend suspendieren.

Vermutlich wird einem die Bedeutung einer solchen Funktion aber erst klar, wenn man mal wirklich vernetzt gearbeitet hat. Und mit vernetzt meine ich: eine remote-App aus Muenchen die auf einen Datensatz aus der Schweiz zugreift, eine remote-Shell in Hamburg, eine remote-App und eine remote-Shell aus den Staaten (Texas) mit einem gemounteten FS aus den Niederlanden usw. Das ganze natuerlich gleichzeitig betrachtet an einem Rechner in Fernost getunnelt und ueber einen Rechner in Berlin. Ausreichend schnelle Internetverbindung ist natuerlich Grundvoraussetzung (HEPCG). :D

numerobis 02/09/2010 20:08
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-0+

einfach nur lächerlich...

anonymous 03/09/2010 04:50
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-0+

Schade, dass in diesem Artikel die wichtigste Information fehlt: die Patentnummer.

Außerdem wird wie so oft auf eine Zeichnung des Patents abgestellt, was das Bild u.U. sehr verzerrt. Entscheidend dafür, was das Patent tatsächlich schützt, sind nicht die Zeichnungen, sondern die Patentansprüche. Ohne die gesehen zu haben kann man über Sinn und Unsinn des Patents nur spekulieren.

fffcmad 03/09/2010 09:41
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-0+

Softwarepatente sind allgemein unsinnig. Das sind alles Sachen, auf die ein Anwendungsentwickler/ Programmierer bei einer Problemstellung zwangslaeufig von alleine kommen muesste. Mit den Softwarepatenten werden triviale Vorgaenge in der Softwareentwicklung/ Programmierung patentiert und fuer andere Firmen geblockt.

Das fertige Programme geschuetzt werden muessen, damit die Firma, die diese Anwendung entwickelt hat, auch ihr Geld daran verdienen kann, ist absolut Okay. Einzelnde Funktionen zu patentieren, ist jedoch großer Schwachsinn. Oder gibts ein Patent darauf, wie der Mechaniker einen Schraubenschluessel einzusetzen hat?

derGhostrider 05/09/2010 02:30
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1. "Visible to top level Windows" -> Damit könnte man, wenn überhaupt, gegen eine GUI klagen, eventuell auch gegen den X Server (?) jedoch nicht gegen "Linux".
Ja, auch wenn inzwischen viele Knalldeppen KDE = Linux denken, so ist das noch lange nicht richtig. (Wie Toudoku es bereits bemerkt hat.)

2. Microsoft klagt herzlich selten gegen andere Betriebssystemhersteller. Eigentlich nur in Ausnahmefällen, wenn besonders dreist Profit aus MS-eigenen Produkten / Entwicklungen / patentierten Eigenschaften Gewinn geschlagen wird.
(Siehe FAT-Patentstreit...)
MS hat m.W. noch nie sinnfrei Patente gegen Linux ausgespielt oder ist gegen Hersteller vorgegangen, nur um sie mit übertriebenen Forderungen in den Bankrott zu treiben, ganz im Gegensatz zu anderen "Patentverwertern" und anderen Softwareherstellern, die alle Nase lang versuchen MS (und alle anderen Namenhaften Hersteller) zu verklagen wegen ihrer Trivialpatente.

Mir ist der Artikel zu MS-Bashing-mäßig geschrieben. Wilde Spekulationen ohne fundierte Anhaltspunkte. Es wird nur wieder den "Der böse Konzern Microsoft wird uns und alle open-source-Projekte vernichten!!!"-Fanatikern in die Hände gespielt. Das ist unnötig. Schade.

Und die, die gleich mit auf den Zug aufspringen: MS patentiert vieles, wie IBM auch, nur aus einem einfachen Grund: Zum Selbstschutz.
Die Patente werden nicht offensiv genutzt, sondern landen in der Schublade, damit kein Patenttroll daher kommt: "Diese Technik haben WIR aber patentiert und wollen nun 5$ pro verkaufter Windows-Lizenz!"

Aber was soll's: MS ist ja per Definition böse.

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