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Rechtsstreit: Apple siegt, Bann auf Mac-Klone bleibt bestehen

von - quelle: paidContent.org

Ein kalifornisches Gericht bestätigt Apples Copyright-basierten Bann auf Mac-Klone, weist aber Apples Geheimhaltungsallüren zurück.

Apple hat im mittlerweile seit über drei Jahren andauernden Rechtsstreit mit Psystar einen weiteren (und wahrscheinlich endgültigen) Punktsieg eingefahren. Das in Florida beheimatete Unternehmen Psystar begann 2008 damit, günstige x86-Rechner mit Mac OS X ("Leopard") zu verkaufen. Die "OpenMac"-Rechner ("Hackintosh") waren für 699 US-Dollar angeboten worden.

Apples reagierte darauf ziemlich schnell mit einem Rechtsstreit, in dem sich Psystar mit der Begründung wehrte, dass Apple die Copyright-Regelungen missbrauche, da es Apple-Nutzern nicht möglich sei, frei über die Verwendung legal gekaufter Software zu bestimmen.

Ende 2009 entschied ein U.S. Federal District Court dann trotzdem, das Psystar Apples Copyrights verletzt habe und belegte das Unternehmen mit heftigen Geldstrafen und Auflagen, alles zur Copright-Verletzung genutzte Material zu vernichten. Psystar entschied sich im Januar 2010, den Urteilsspruch vom Dezember 2009 anzufechten. Seit August 2010 sind Webseite und Shop des Unternehmens allerdings nicht mehr erreichbar.

Und nun kam es am kalifornischen 9th Circuit Court of Appeals zum wahrscheinlichen Schlusspunkt des Dramas, als dessen drei Richter die Anfechtung einstimmig zu Apples Gunsten entschieden. Apple darf also weiterhin gegen Nachahmer vorgehen – und das nun mit verbesserten Chancen.

Eine wirklich überraschende Entscheidung war das nciht. Überraschend war dagegen die deutliche Kritik an Apples Geheimhaltungspraxis: Apple hatte ein geringeres Gericht dazu bewegen können, die damaligen Gerichtsunterlagen zur Verschlusssache zu erklären. Dies wird nun anscheinend revidiert.

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esbinich 02/10/2011 15:23
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Demnächst in diesem Gericht Apple gegen Apple. :P

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