Google Streetview: Einigung mit Datenschützern
Noch dieses Jahr soll Googles Streetview nach Deutschland kommen. In Verhandlungen mit Datenschützern hat man sich auf »spezielle Datenschutztools« geeinigt.

Flächendeckend verfügbar ist Google Streetview bislang nur in den USA, in Großbritannien und den Niederlanden. Auch Teile von Japan, Frankreich, Italien, Spanien, Neuseeland und Australien sind in einer 360-Grad-Ansicht zu sehen. Zwar hat Google seine Streetview-Fahrzeuge schon durch Deutschland geschickt, doch zu sehen sein werden deutsche Straßenzüge erst im Laufe dieses Jahres (siehe hierzu »Streetview: Virtueller Straßenbummel«).
Wie Focus meldet, hat sich Google nun nämlich mit Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern geeinigt. Demnach arbeitet Google nach Angaben des Google-Datenschutzbeauftragten Peter Fleischer »spezielle Datenschutz-Tools«. Vor einer Veröffentlichung der Fotos sollen Deutsche mitbestimmen können, was dann bei Google Maps zu sehen ist, und was nicht. Wie dies genau funktioniert, hat Google noch nicht verraten. »Ich habe den Eindruck«, zitiert Focus eine Sprecherin der Hamburger Datenschutzbehörde, »dass Google auf einem guten Weg ist«. Bislang werden bereits Autokennzeichen oder die Gesichter zufällig fotografierter Passanten unkenntlich gemacht.
Einen exakten Termin für den deutschen Street-View-Start gibt es noch nicht. Google-Sprecher Stefan Keuchel spricht von einer »zeitnahen« Einführung hier zu Lande.
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Nach deutschem Recht hat jeder, der fotografiert wurde, ein Besitzrecht an diesem Foto und darf der Veröffentlichung wiedersprechen.
Ich bin mal gespannt, was Google mit dem Bildern anstellt...
"Bislang werden bereits Autokennzeichen oder die Gesichter zufällig fotografierter Passanten unkenntlich gemacht."
Na dann bin ich aber mal gespannt wie man das beweisen will, daß man fotografiert wurde, ohne das Originalfoto zu besitzen.
Beides nicht ganz richtig, du musst als Fotograf, erst die Passanten im Vorhinein fragen, ob das in Ordung geht und dann darfst du ein Foto von ihnen schiessen, auch wenn diese Personen nicht das Hauptmotiv sind und nur im Hintergrund zu sehen sind. Und da liegt das rechtliche Problem. Die Beweislast liegt beim Fotografen (oder Filmer) und nicht beim Fotografierten.
lg Seramis
Beides nicht ganz richtig, du musst als Fotograf, erst die Passanten im Vorhinein fragen, ob das in Ordung geht und dann darfst du ein Foto von ihnen schiessen, auch wenn diese Personen nicht das Hauptmotiv sind und nur im Hintergrund zu sehen sind. Und da liegt das rechtliche Problem. Die Beweislast liegt beim Fotografen (oder Filmer) und nicht beim Fotografierten.
lg Seramis