Alles was Recht ist: Stolpersteine bei der Nutzung von Pinterest und Co
Die Kuratierungsplattform Pinterest ist auf dem Vormarsch. Damit der Spaß auch von Dauer ist, hat Rechtsanwalt Schwenke von der Kanzlei Schwenke und Dramburg in einem leicht verständlichen Beitrag auf die Tücken des Urheberrechts hingewiesen.
Die meisten unserer Leser sind mit Sicherheit über die neue In-Plattform informiert. In Zeiten, in denen Facebook und Co längst keine große Neuerung mehr darstellen, ist nun das soziale Netzwerk Pinterest auf dem Vormarsch. Vom TIME Magazine wurde die Plattform erst kürzlich zu den „50 besten Websites“ des Jahres 2011 gewählt, denn wie kaum eine andere bietet sie Nutzern die Möglichkeit schnell und unkompliziert Inhalte zu sammeln und sie dann im Anschluss mit anderen zu teilen.
Viele Nutzer machen sich allerdings im Eifer des Gefechts recht wenige Gedanken zum Urheberrecht. Allgemein hat sich die Auffassung verbreitet, dass im Teilen kein Rechtsverstoß gesehen wird und kostenpflichtige Abmahnungen als „Geldeintreiberei“ gelten. Diese Sorglosigkeit kann unter Umständen und meist dann, wenn das Thema, um das es eigentlich ging, schon längst in Vergessenheit geraten ist, ein unangenehmes Nachspiel haben. Damit Usern die Freude an der Nutzung von Pinterest und ähnlichen Plattformen wie Storify, Posterous, Gimmebar, oder Tumblr nicht vergeht, hat Rechtsanwalt Thomas Schwenke von der Kanzlei Schwenke und Dramburg auf die rechtlichen Grenzen beim Teilen und Verlinken aufmerksam gemacht.
Anhand einiger Beispiele wird in einem leicht verständlich geschriebenen Beitrag auf spreerecht.de dargestellt, was User beim Teilen diverser Inhalte beachten sollten. Hier wird jedem noch einmal vor Augen geführt, dass das Urheberrecht in Deutschland nach wie vor seine Geltung hat und eben nicht für die Nutzer, sondern für die Verwertungsindustrie gemacht ist. Wer also Pinterest und Co nutzt, sollte sich im eigenen Interesse stets vergewissern, dass man sich im Rahmen des Erlaubten bewegt, denn im Gegensatz zu anderen Sozialen Netzwerken würde sich die Suche nach Rechtsverstößen hier wesentlich einfacher gestalten lassen.
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