Videoüberwachung Angestellter verboten
Mit dem Gesetzesentwurf reagiert die Regierung auf die zahlreichen Datenaffären der Deutschen Bahn, Deutschen Telekom und Lidl.
Die Bundesregierung hat sich nach Informationen der Süddeutschen Zeitung auf ein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt. Dieses soll am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden. Nach Angaben aus Regierungskreisen sieht dies folgendes vor: Beschäftigte dürfen am Arbeitsplatz nicht mehr heimlich durch Videokameras überwacht werden. Arbeitgeber dürfen aus Gründen der Korruption zwar weiter Mitarbeiter kontrollieren, allerdings kann das Sammeln von Daten nun um einiges schwieriger werden.
Die Videoüberwachung soll künftig verboten sein. In ersten Gesetzentwürfen de Maizières war der verdeckte Einsatz von Kameras noch unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen. Das Ausspähen von Betriebsstätten, die überwiegend der privaten Lebensführung dienen, wie Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume soll dann unzulässig sein. Eine offene Videoüberwachung an Eingängen zu Firmen oder Qualitätskontrollen können weiter möglich sein, solange es um die Wahrung wichtiger und betrieblicher Interessen geht, solange die Interessen der Angestellten nicht entgegenstehen und diese auf die Kameras hingewiesen werden.
Laut Angaben soll ein Arbeitgeber auch künftig keine Daten mehr aus sozialen Internet-Netzwerken wie Facebook nutzen dürfen, um sich Informationen über Bewerber zu verschaffen. Die Ausnahme gilt für Internetdienste, die der eigenen Präsentation des Bewerbers gegenüber möglichen Arbeitgebern dienen. Laut Entwurf sind auch die Bedingungen geregelt, unter denen Firmen die Telekommunikation ihrer Angestellten wie Telefonate oder E-Mail-Verkehr kontrollieren dürfen.
Mit dem Gesetzesentwurf reagiert die Regierung auf die zahlreichen Datenaffären der Deutschen Bahn, Deutschen Telekom und Lidl. Der bisherige Gesetzesentwurf zur Novellierung des Arbeitnehmerdatenschutzes soll von Datenschützern als unzureichend kritisiert worden sein.
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Liebe THG-Crew, diese Newsmeldung ist interessant, aber ihr müsst sie dringend überarbeiten.
1. "sehe" sollte durch "sieht" ersetzt werden.
2. Nach "aus Gründen der Korruption" wird kein Komma gesetzt.
3. Erster Absatz, letzter Satz: Chaos beseitigen.
4. Im zweiten Absatz solltet ihr genau trennen zwischen de Maizieres Entwurf und endgültiger Vorlage und außerdem die Bezüge verdeutlichen.
5. Es heißt "in Schlafräumen" und nicht "in Schlafräume".
6. Nach "Qualitätskontrollen" muss "können" stehen, nicht "kann".
7. Der dritte Absatz enthält Informationen, die mindestens so wichtig sind wie die Information über das Verbot der Videoüberwachung in der Überschrift: Warum kommen die erst im dritten Absatz?
Wer glaubhafte Informationen verbreiten möchte, sollte einen gewissen Mindeststandard in Sachen Grammatik und Satzbau einhalten.
/Edit: Dankeschön, schon viel besser!
Aetius
"Arbeitgeber dürfen aus Gründen der Korruption, zwar weiter Mitarbeiter kontrollieren, allerdings ist das Sammeln von Daten ohne Wissen derer, damit jetzt um einiges schwerer werden."
Da ist irgendwas Krumm an dem Satz ^.^ glaube am Ende müsste eher ein "geworden" stehen
Aber endlich mal was gutes, wobei wer zur Hölle soll kontrollieren ob sich ein Arbeitgeber bei Facebook nach seinen Bewerbern umsieht. . . ist doch bekloppt.
Haha verdammt da passt ja jemand besser auf als ich xD und auch noch 1 Minute schneller
D
@Aetius
5. Es heißt "wie Schlafräume" und nicht "in Schlafräumen".
Bei 1., 2., 3. und 6. stimme ich zu.
Danke für den Hinweis, korrigiert
nur so nebenbei, die versteckte videoüberwachung von mitarbeitern war vorher auch schon verboten. erlaubt war es nur unter ganz bestimmten bedingungen, so muss zb. ein konkretes szenario vorliegen, welches dann nur noch via cam verifiziert wird. die überwachung nach dem motte "hmmm hier stimmt was nich, mal kucken was das sein könnte" war bisher auch schon verboten. aus zeitgründen kann ich leider jetzt nich weiter auf das thema eingehen. wer will kann gerne ausführlicher auf meinen post eingehen.
"Laut Angaben soll ein Arbeitgeber auch künftig keine Daten mehr aus sozialen Internet-Netzwerken wie Facebook nutzen dürfen, um sich Informationen über Bewerber zu verschaffen. "
Wie soll man denn sowas verbieten? Arbeitgeber können sich doch per Facebook informieren, müssen aber nicht preisgeben, dass sie es gemacht haben!