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Teilerfolg gegen die Vorratsdatenspeicherung

von - quelle: Tom's Hardware

Die lang erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist gefallen: Daten werden weiter gesammelt, doch der Zugriff darauf darf nicht per se erfolgen.

»Anbieter von Telekommunikationsdiensten haben die verlangten Daten zwar zu erheben und zu speichern. Sie sind jedoch nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat […] ist«. So lautet der Kern der Anordnung, die das Bundesverfassungsgericht am heutigen Mittwoch erlassen hat. Die umstrittene Speicherung der Verbindungsdaten von Festnetz-Telefonie, Handy/SMS, Fax und Internet-Verbindungen bleibt also erhalten.

Die Karlsruher Verfassungshüter forderten zudem die Bundesregierung auf, bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Erst danach wird es zu einer Hauptverhandlung kommen. Die heutige Entscheidung grenzt die Möglichkeiten für den Abruf der gespeicherten Daten zumindest stark ein.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) sieht den Etappensieg als Erfolg: »Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auch ein Signal für die tausenden von Menschen, die sich auf der Straße, mit Briefen an Politiker und mit der Verfassungsbeschwerde gegen ihre willkürliche Überwachung zur Wehr gesetzt haben«, so Werner Hülsmann vom AK Vorrat. Der Arbeitskreis fordert nun als Konsequenz den Rücktritt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: »Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um ’schwerste Kriminalität’, während das Gesetz in Wahrheit jede ’mittels Telekommunikation’ begangene Straftat betrifft«, erklärt Patrick Breyer vom AK Vorrat, der fordert: »Wir brauchen endlich wieder freiheitsfreundliche Innen- und Justizminister!«
Bild: DDP

Mehr zur Vorratsdatenspeicherung bei Tom’s Hardware:

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f1delity 19/03/2008 15:35
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Klingt ja nett, aber definiert mir erstmal "schwere Straftaten", für ist sowas Mord oder Körperverletzung, für die Musikindustrie ist Mord banal, aber eine CD brennen ist schwerstes Verbrechen.

anonymous 19/03/2008 15:53
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^^ signed !

pescA 19/03/2008 15:57
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"schwerte Straftaten" ist ein juristisch definierter Begriff, etwa Mord, Totschlag oder schwerer sexueller Missbrauch.

Problematisch finde ich jedoch nicht nur die Auswertung, sondern allein das Vorhandensein von solchen Daten. Wie sicher werden sie bei den Telefongesellschaften gelagert, welche - denk ich mir so - doch das Interesse haben, die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten.

Auch finde ich das Gesetz an sich nach einem Blick ins Bundesdatenschutzgesetzt ein Unding. Ich zitiere mal Wikipedia:

Betroffene haben nach dem Bundesdatenschutzgesetz folgende unabdingbare Rechte:

* Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind
* Auskunft darüber, aus welchen Quellen diese Daten stammen und zu welchem Verwendungszweck sie gespeichert werden
* Berichtigung von falschen personenbezogenen Daten
* Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu untersagen (!)
* Löschung seiner Daten (!)
* Sperrung seiner Datensätze (!)
* Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz


Für mich wäre damit das Thema von Tisch, für Politiker leider nicht.

anonymous 19/03/2008 16:02
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haha, genau, das kann ich nur bestätigen...

anonymous 19/03/2008 16:02
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genau

stoneeh 19/03/2008 16:04
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-0+

keine sorge f1delity, es existieren schon definitionen für leichte und schwere verbrechen. richter machen keine aussagen, die ausgelegt werden können wie mans grad will

rene1502 19/03/2008 16:34
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Privatsphäre adé... eine kleine Gestezesänderung und jeder darf an die Daten dran, wenn die Grundlage einmal geschaffen ist, ist es nicht mehr schwer alles durchzubringen....

jehaa 19/03/2008 16:37
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sacht ma könnt ihr ma die finger von wikipedia lassen, gerade in juristischen sachverhalten is das oft recht fragwürdig, insbesondere da gesetze zumeist immer auslegungfähig und auch auslegungsbedürftig sind, und da richter laut gg unabhängig in ihren entscheidungen sind MUSS man bei juristischen sachverhalten immer aufpassen

zur aufzählung von schweren verbrechen sind ua. die gefährdung von menschenleben aber auch wenn der staat, im sinne des terrorismus, bedroht is

im zusammenhang mit dem am 27.feb vom bgh neu festgestellten grundrecht is dies schon nen schritt in die richtige richtung

Onkel Tom 19/03/2008 21:27
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Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Schritt in die falsche Richtung.
Ich finde, daran kann man wunderbar sehen, wie Geld und Lobbyisten die Welt regieren. Mit Demokratie hat das nichts zu tun, denn wenn das Grundgesetz "abgeändert" oder "umgangen" werden muss um "achsotolle" neue Gesetze zu erlassen, kann man ruhig Verfassungsbruch unterstellen, denn nichts anderes ist der Fall.
Unsere "gewählten" Volksvertreter wissen garnichtmehr was Demokratie ist und wie sie funktionieren "soll". Ein Staat im Kontrollwahn ist kein Rechtsstaat der für die Freiheit und die Rechte des einzelnen eintritt.
Die Bedrohung durch den achsobösen Terrorismus für alles als Vorwand zu benutzen sind wir aus dem Ausland so sehr gewohnt, dass uns garnichtmehr auffällt, wenn hier das gleiche passiert.
Die tatsächliche "Bedrohung" ist garnicht vorhanden.
Wenn man nicht überall seine Soldaten hinschicken würde, was im übrigen ja verfassungsrechtlich auch sehr sehr fragwürdig ist (für mich eindeutig verfassungswidrig), müsste man sich über so etwas herzlich wenig Gedanken machen.
Aber unsere Vertreter gefallen lieber dem Herrn Bush als sich um Menschenrechte zu scheren. Damit sind sie ja nicht allein, nicht das es so aussieht als wären unsere Politiker die dümmsten alle anderen sind auchnicht besser.
Geldgierig, damit habe ich alle Politiker beschrieben mit einem Wort, die 2-3 Ausnahmen die es da geben mag gehen in der Masse unter und können nichts bewirken (leider).

Nun bin ich weit genug abgewichen, aber beim Thema Politik kommt mir jedesmal die Galle hoch.

MFG Onkel Tom

MrLighz 20/03/2008 00:34
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Zitat :

"schwerte Straftaten" ist ein juristisch definierter Begriff, etwa Mord, Totschlag oder schwerer sexueller Missbrauch.

Problematisch finde ich jedoch nicht nur die Auswertung, sondern allein das Vorhandensein von solchen Daten. Wie sicher werden sie bei den Telefongesellschaften gelagert, welche - denk ich mir so - doch das Interesse haben, die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten.

Auch finde ich das Gesetz an sich nach einem Blick ins Bundesdatenschutzgesetzt ein Unding. Ich zitiere mal Wikipedia:

Betroffene haben nach dem Bundesdatenschutzgesetz folgende unabdingbare Rechte:

* Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind
* Auskunft darüber, aus welchen Quellen diese Daten stammen und zu welchem Verwendungszweck sie gespeichert werden
* Berichtigung von falschen personenbezogenen Daten
* Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu untersagen (!)
* Löschung seiner Daten (!)
* Sperrung seiner Datensätze (!)
* Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz


Für mich wäre damit das Thema von Tisch, für Politiker leider nicht.




ob da wikipedia die richtige quelleist (wurde ja auch schon von jehaa gesacht)

ein kumpel von mir hat eine anklage gehabt wegen versuchter vergewaltigung. Dabei hat er nur einen durchs auto gezogen, der eben sowas bei eben der frau versuchen wollte und die frau.. naja...
jedenfalls wurde das ganze schliesslich vor gericht klar gestellt und alles... aber die versuchte vergewaltigung verschwindet nicht aus dem polizeilichen führungszeugnis!....

alternativ kann ja mel jemand versuchen, eine unverschuldete zahlungsverzögerung (zB weil der arbeitgeber oder die bank geschlampt hat) bei der schufa ausradieren zu lassen... viel glück ;-)

mag sein, dass die angegebenen werte oben WUNSCHVORSTELLUNGEN sind oder irgendwo stehen.. aber papier (und bits) sind geduldig

anonymous 20/03/2008 12:55
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Ich erinnere mich da an ein altes Thema. Die Gebühren für Lastwagen. Bei der Gesetzesgebung wurde explizit erwähnt, das die erhobene Daten nur für die Verkehrsabgabe genutzt werden darf. Heute ist man schon so weit, das sich kein Politiker mehr daran erinnern mag, man hat ja die Daten, also verwendet man sie, für was man sie sonst noch so brauchen kann, zB... Bewegungsmuster aller erstellen (was vor kurzem in 2 Bundesländer explizit verboten wurde und in den anderen???). Dies ist einfach der nächste Schritt vom einem Rechtsstaat in einen Überwachungs-(Polizei-)staat. Wehe dem, der in seine Fänge gerät.

rene1502 22/03/2008 01:06
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Zitat :Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Schritt in die falsche Richtung.
Ich finde, daran kann man wunderbar sehen, wie Geld und Lobbyisten die Welt regieren. Mit Demokratie hat das nichts zu tun, denn wenn das Grundgesetz "abgeändert" oder "umgangen" werden muss um "achsotolle" neue Gesetze zu erlassen, kann man ruhig Verfassungsbruch unterstellen, denn nichts anderes ist der Fall.
Unsere "gewählten" Volksvertreter wissen garnichtmehr was Demokratie ist und wie sie funktionieren "soll". Ein Staat im Kontrollwahn ist kein Rechtsstaat der für die Freiheit und die Rechte des einzelnen eintritt.
Die Bedrohung durch den achsobösen Terrorismus für alles als Vorwand zu benutzen sind wir aus dem Ausland so sehr gewohnt, dass uns garnichtmehr auffällt, wenn hier das gleiche passiert.
Die tatsächliche "Bedrohung" ist garnicht vorhanden.
Wenn man nicht überall seine Soldaten hinschicken würde, was im übrigen ja verfassungsrechtlich auch sehr sehr fragwürdig ist (für mich eindeutig verfassungswidrig), müsste man sich über so etwas herzlich wenig Gedanken machen.
Aber unsere Vertreter gefallen lieber dem Herrn Bush als sich um Menschenrechte zu scheren. Damit sind sie ja nicht allein, nicht das es so aussieht als wären unsere Politiker die dümmsten alle anderen sind auchnicht besser.
Geldgierig, damit habe ich alle Politiker beschrieben mit einem Wort, die 2-3 Ausnahmen die es da geben mag gehen in der Masse unter und können nichts bewirken (leider).


Richtig!!!

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