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Ja Nein

Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

von - quelle: Tom's Hardware DE

Das Bundesverfassungsgericht hat am Vormittag in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die seit Ende 2007 geltende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form nicht verfassungsgemäß ist.

In seiner Urteilsbegründung schreiben die Richter des erste Senats, dass §113a und §113b des TKG (Telekommunikationsgesetz) sowie §100g der StPO (Strafprozessordnung) gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes verstoßen. Dieser bestimmt, dass das "Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis ... unverletzlich" sind. Da eine teilweise oder übergangsweise Anwendung der Regelungen nicht möglich sei, seien die genannten Paragrafen ab sofort als nichtig anzusehen. Unmittelbare Folge: alle bislang gesammelten Daten seien unverzüglich zu löschen.

Das Gericht sieht vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Auch mangele es bei der bisherigen Regelung an Transparenz, es gebe keine Sicherheit für die Daten, und auch für welchen Zweck sie gesammelt würden, sei nicht ausreichend klar. Eine Neuregelung setze also "anspruchsvolle und normenklare Regelungen" im Bereich von Datenschutz, Datensicherheit, Transparenz und bei den Zugriffsrechten voraus. Eine Speicherung von Daten schließt das Gericht jedoch nicht generell aus und betont außerdem, dass die Entscheidung nicht die EU-Richtlinie in Frage stelle, welche die Grundlage für das deutsche Gesetzt darstellt, sondern nur konkret die bislang bestehende gesetzliche Regelung in Deutschland betreffe.

Die komplette Pressemitteilung "Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß" kann auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts nachgelesen werden.

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bluray 02/03/2010 16:28
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Das war mal jetzt ein Eigentor für die Rechteverwurster, die alles und jeden bis auf kleinste Bit bespitzeln wollen. Hoffentlich wird der Entscheid nicht wieder gekippt oder anderweitig ausgehöhlt.

Der Entscheid jedenfalls in seiner jetzigen Form ist zu begrüssen, da es aus meiner Sicht niemanden angeht, mit wem ich zu welcher Zeit wie lange telefoniere und noch schlimmer, was der Inhalt des Gesprächs ist, auch gilt dies für E-Mails. Was ich wem zu welcher Zeit schreibe und was ich vielleicht als Dokumente noch mit dranhefte, hat niemanden was anzugehen! oder wird das bald so enden, dass auch die Post jeden Brief erstmal öffnet und neu verpackt, bevor er den Empfänger erreicht?!
Es ist ja nicht nur mehr der Terrorismus, der dies angefacht hat. Auch die Werbeindustrie zahlt gern mal für persönliche Daten, um Werbemüll noch gezielter und umfangreicher zu jemandem zuzustellen. Dem muss definitiv ein Reigel vorgeschoben werden! (Ich nutze daher auch keine Karten von payback, HappyDigits und wie all diese tollen "Bonusprogramme" heissen! - der einzige Bonus, den man dadurch hat, ist, dass man dann mkehr und mehr Werbung im Briefkasten hat ;) )

Und wer jezt mit Terroristen ankommt... ich bitte euch: jene nutzen doch schon seit Jahren nicht mehr das Telefon und Internet, um sich zu koordinieren und jene, die das tun, werden ihre Spuren sicher zu verschleiern wissen!

mareike 02/03/2010 17:19
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Da hat die Stasie 2.0 mal einen kleinen Dämpfer bekommen, was aber zweifels ohne eben nur ein Dämpfer ist. Im Grundrechte aushöhlen und Recht beugen sind sie doch Profis.

Öhm und was die Terroristen angeht, die werden weiterhin ihre Bomben aus ihren Flugzeugen auf Zivilisten werfen. Was aber jetzt weniger mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun hat.



Jack67 02/03/2010 23:27
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bringt doch eh nix daten speichern ein attatentäter würde nicht telefonieren geschweige emailen oder sonstige electronisches nutzen währe auch schön dämlich

stasie 2.0 kommt mit den daten auch nicht viel weiter sonst hätte es seit 2007 viele verhaftungen gegeben Oder ???

Ragamuffin 03/03/2010 10:10
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Die Vorratsdatenspeicherung speicherte keine Inhalte von Mails oder Telefongespräche, sondern "nur" wann und mit wem der Kontakt stattgefunden hat.
Diese Daten werden früher oder später wieder gespeichert. Nur unter strengeren Auflagen und Vorkehrungen.
Zudem finde ich die Argumente für die Speicherung triftiger, als die der Datenschützer.
Sofern die Daten nicht missbraucht werden (können), bin ich für die Speicherung.
Es geht nicht nur um Terrorismus oder Attentäter, sondern auch um Nachweise anderer Delikte. Und damit meint Vater Staat nicht den Download eines Musikalbums. Das ist auch ohne Vorratsdatenspeicherung nachweisbar. Wer wann welche IP hatte, wird so oder so beim Provider gespeichert, ob nun mit oder ohne Vorratsdatenspeicherung.

5555-rgnf 04/03/2010 13:00
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Traurig wie naiv it affine Menschen doch sind und welch primitiver Propaganda sie doch erliegen.

Das BVG hat nicht gesagt, daß Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist. Es hat (einfach ausgedrückt) gesagt Vorratsdatenspeicherung in dieser Form ist verfassungswidrig aber wenn Ihr es so und so macht dan wird nen Schuh draus. Anders gesagt, durch die Formvorgaben des BVGs wurde ein rechtssicherer Rahmen zur Vorratsdatenspeicherung geschaffen, das ganze also beschleunigt - nicht gestoppt.

Alle Terroristen auf der Welt können nicht so viel Schaden anrichten wie die Blödheit unserer braven Bürger...

benkraft 04/03/2010 13:16
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5555-rgnf :
Traurig wie naiv it affine Menschen doch sind und welch primitiver Propaganda sie doch erliegen. Das BVG hat nicht gesagt, daß Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist. ...


Und genau so steht es auch in der Meldung.
Zitat :Eine Speicherung von Daten schließt das Gericht jedoch nicht generell aus und betont außerdem, dass die Entscheidung nicht die EU-Richtlinie in Frage stelle, welche die Grundlage für das deutsche Gesetzt darstellt, sondern nur konkret die bislang bestehende gesetzliche Regelung in Deutschland betreffe.

hotpot 04/03/2010 22:59
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Geil, auf Karslruhe ist doch immer wieder Verlass. Hut ab, OVG!

Solange wir die haben beisst unser Hessen-Hitler auf Granit.

Casi 06/03/2010 16:41
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@Raggamuffin: Natürlich hängt die Vorratsdatenspeicherung mit der Speicherung der IP-Adressen zusammen. Hier geht es um die Dauer der Speicherung. Mit dem Kippen der Vorratsdatenspeicherung müssen Provider meine Verbindungsdaten eigentlich gar nicht mehr speichern, denn diese sind zur Rechnungsstellung bei einem Flatrate-Tarif nicht notwendig.

mareike 04/09/2010 21:43
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Neues von der Stasi2.0

http://www.computerbase.de/news/wi [...] ft-geheim/

.....Im Bericht wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man Grundlagenforschung, nicht aber die Entwicklung zur Produktion bereiter Systeme betreibe. Auch sei es niemals geplant gewesen, durch das INDECT-Projekt Überwachungssysteme für die generelle Nutzung zu erhalten........

Mal wieder die Scheibchentaktik. Erinnert mich an ....

....niemand hat die absicht eine Mauer zu erichten....

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