Schlechte Karte für Samsung: Im Streit mit Apple ist dem Landgericht Düsseldorf auch nach einem weiteren Austausch von Argumenten das Galaxy Tab dem iPad zu ähnlich
Samsung scheint die Justiz beim Landgericht in Düsseldorf nicht auf seiner Seite zu haben. Nach einem weiteren Verhandlungstag hält dieses die einstweilige Verfügung, die das Verkaufsverbot des Galaxy Tabs 10.1 in Deutschland beinhaltet, gegen den koreanischen Hersteller aufrecht.
Demnach sah die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann den Vorwurf Apples begründet, dass das Samsung Galaxy Tab 10.1 das mit dem iPad verbundene und geschützte Geschmacksmuster verletzt. Vor allem mit der minimalistisch gehaltenen Oberfläche des Galaxy Tabs hätte sich Samsung zu sehr das Gerät mit Apfel-Logo als Vorbild genommen.
So betonte das Gericht, dass es zahlreiche andere Beispiele von Konkurrenten wie ASUS oder Toshiba gibt, deren Tablet-PCs sich so weit von den Apple-Geräten absetzen, dass diese nicht das geschützte Geschmacksmuster des Herstellers verletzen.
Für Samsung bedeutet das Urteil eine herbe Niederlage. Der Hersteller muss nun gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen und hoffen, dort nachsichtigere Richter zu finden.

Ich spendiere 10 Liter Super Plus + Kanister + Streichhölzer...
Das ist ja so als würde ich mir das Design eines Quaders patentieren, alles was nur im entferntesten die Form eines Quaders hat fällt dann darunter, und ich werde reich...Nach Meinung der Apple Anwälte und der Richterin müsste das ja funktionieren.
Echt traurig !
http://images.google.de/search?tbm=isch&q=SPF-71E+black
Ein klarer Sieg für Trivialpatente und ihre Lakeien. - "Tötet alle Anwälte!", hach, Shakespeare.^^
Warum ist eigentlich das Samsung Galaxy S2 und das LG Optimus Black noch auf dem Markt?!? Da hätte Apple doch eigentlich auch zuschlagen können... oder ist der Millimeter mehr Radius an den Ecken der feine Unterschied?!?
Apple versucht gerade in Japan auch den Verkauf des Galaxy S2 zu verbieten. Ist wohl Strategie Konkurrenz mit Klagen auszubremsen, um davon abzulenken, dass man selbst nur noch wenig Überzeugendes im Angebot hat.
Bin mal gespannt, was das iPhone 5 an den Start bringt, ein Überflieger wirds sicherlich nicht...
Da schon lieber das Gericht, in dem solche Urteile gefällt werden :-)
Es gilt immer noch Dieter Nuhr von wegen keine Ahnung und so.
Mindestens dir, The_Alpha, sei gesagt und bewiesen, daß es noch viele, viele andere gibt, die irgendwechen Blödsinn produzieren und den auch noch teils Bundesweit rausplärren:
http://www.bildblog.de/32909/apfelkraut-und-rueben/
Guten Appetit.
Für alle die das Galaxy Tab 10.1 doch noch möchten, in der Schweiz ist es nach wie vor erhältlich.
Manfred, Du bist einfach mein allwissender Held! *hust*
Da sieht man leider mal wieder: Der Mann hat Recht !!!
Außerdem habe ich irgendwo aufgeschnappt, dass Anmeldungen von Geschmacksmustern nur formal, aber nicht inhaltlich geprüft werden. Ich folgere daraus, dass wirklich jeder Schwachsinn als Geschmacksmuster angemeldet werden kann. Die Sinnhaftigkeit muss dann im Idealfall ausgestritten werden.