eBay in Frankreich: Behörde sagt »Non!«
Eine französische Regulierungsbehörde geht gegen eBay.fr vor: Das Online-Auktionshaus soll sich den gleichen Regeln unterfen, die auch für Offline-Auktionshäuser gelten.
Ärger für den französischen Ableger des weltgrößten Online-Auktionshauses: Der dortige eBay.fr-Betreiber wird von einer Regulierungsbehörde derzeit vor Gericht gezerrt. Grund dafür ist ein Gesetz aus dem Jahr 2000, das für alle Auktionshäuser eine Genehmigung fordert. Die wiederum soll den Schutz der Verbraucher vor Betrügern erleichtern und Möglichkeiten bieten, den Handel gefälschten Produkten zu kontrollieren.
eBay sieht sich selbst aber nicht als traditionelles Auktionshaus, unterliegt in eigenen Augen somit nicht dem Gesetz und kam bislang ohne derartige Regierungsgenehmigung aus. Standpunkt eBay: Man zählt nicht zu herkömmlichen Aktionshäusern, da man nur Vermittler ist zwischen Käufer und Verkäufer und nicht selbst Waren versteigere.
Das passt der Offline-Konkurrenz nicht, die die Klage erhoben hat. Sie fühlt sich benachteiligt und fordert unter Hinweisen auf diverse Betrugsfälle bei eBay, dass das französische Online-Auktionshaus seine Sonderstellung abgeben und sich den gleichen Regularien unterwerfen muss. eBay wehrt sich natürlich dagegen: Man habe eine neue Art des Kaufens und Verkaufens erfunden, die nichts mit der von Auktionshäusern gemein habe. »Die Klage ist völlig ungerechtfertigt«, wird ein Sprecher von eBay.fr zitiert. Mit einem Urteil ist in drei bis fünf Monaten zu rechnen. Je nachdem wie dies ausfällt, wird eBay dann in Berufung gehen.
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Endlich wird einem Monopolisten mal Einhalt geboten. Weiter so. Klasse das sich die Franzosen nicht alles gefallen lassen wie wir Deutschen.
Die französischen Behörden sind doch nicht ganz dicht im Kopf. Gerade ebay trägt auch indirekt zur weltweiten Völkerverständigung klar, ebay sichert indirekt Arbeitsplätze weltweit bei vielen tausend Firmen und ebay hat auch mit dem ganzen herrkömmlichen Müll überhaupt nichts zu tun. Das Gesetz Frankreichs zur Genehmigungspflicht ist ausser dem total veraltet. Die leben wohl noch im 18. Jhd.?
Oha, was da alles herhalten muss:
Völkerverständigung bei ebay. Ja nee is klar. Schon mal bei einem nicht in Deutschland ansässigen Verkäufer mitgeboten? Klar ist der Standard. Und kommunizieren mache ich grundsätzlich in Suaheli, damit es der Völkerverständigung dient.
Ebay sichert Arbeitsplätze? Naja, nur weil ein Unternehmen existiert werden noch lange keine Arbeitsplätze gesichert. Ist das Unternehmen weg, stellt die Konkurrenz die Arbeitsplätze zur Verfügung. Oder hat sich ebay in anderer Weise um die Arbeitsplätze verdient gemacht?
Das Gesetz ist veraltet? Aus dem Jahr 2000? Aus welchem Jahr stammt nochmal unser Grundgesetz? Richtig, 1949, kann auch weg, oder?
Wenn nach französischem Recht eine Genehmigung erforderlich ist, dann sollen sie sich halt eine "besorgen". Kein Grund sofort ein neues Feindbild aufzubauen, oder?
"eBay sieht sich selbst aber nicht als traditionelles Auktionshau"
Alleine dieser Satz ist lächerlich bis ins Allerletzte. Hat doch ebay genau darauf jahrelang bestanden, ein Auktionshaus zu sein, um dadurch alle Verbraucherrechte auszuhebeln und zu umgehen, bevor sie vom BGH eine auf ihr arrogantes Maul bekamen.