Luxusartikel-Plagiate: Geldstrafe für eBay
Ein französisches Gericht hat eBay zu einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro verdonnert. Geklagt hatte der Luxusgüterhersteller LVMH: eBay muss demnach sicher stellen, dass es sich bei entsprechenden Artikeln um Originale handelt.

Beim Verkauf von als Originalen angepriesenen Plagiaten ist in der Regel der Verkäufer dran. Zwar verkauft eBay Produkte von Nobel-Herstellern wie Dior, Givenchy oder Guerlain nicht selbst, ist aber trotzdem Anbieter – und hat sich laut einem französischen Gerichtsurteil durch Nachahmungen der Fälschung schuldig gemacht habe.
Geklagt hatte der Luxusgüterhersteller LVMH, unter dessen Dach Marken wie Dior, Kenzo, Givenchy, Moet oder Vitton vermarktet werden. Und nicht zum ersten mal: Schon im Sommer 2008 klagte der Konzern gegen eBay, weil das Auktionshaus den Handel mit gefälschten Luxuswaren nicht verhindert hat (siehe »Plagiate: eBay muss zahlen«). eBay ging in Berufung und wartet noch auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in zwei vergleichbaren Fällen.
Im aktuellen Fall ist das Gericht nun aber der Argumentation des Klägers gefolgt: eBay muss an LVMH wegen des Anbietens gefälschter Produkte eine Abfindung in Höhe von 80.000 Euro zahlen. Das Gericht befand eBay »der Fälschung durch Nachbildung oder Imitation für schuldig«, erklärt LVMH-director Pierre Gode. eBay sei dazu verpflichtet, sich vor dem Einstellen entsprechender Artikel davon zu überzeugen, dass es sich um Originale handele.
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geschieht ebay ganz recht...
wie zum geier soll denn ebay sich davon überzeugen was bei verkäufer xy tatsächlich für ware im lager steht? das ist bei der menge an verkäufern wohl ein ding der unmöglichkeit. die franzosen haben nicht alle latten am zaun und genau solche dinger sind es die ebay kaputt machen und für weitere dumme agb´s seitens ebay sorgen. und dann ist das geschrei wieder groß wenn ebay abermals ihre agb´s ändert. echt sowas dämliches, dem franzosen richter müsste man echt die dummheit ausm schädel .....
nachtrag:
zumal fraglich ist wie das urteil von diesem richter überhaupt möglich war denn es heist nicht umsonst das ebay lediglich die plattform stellt, selbst aber nicht verkäufer ist und soweit ich das noch in erinnerung habe steht das auch in den agb´s
geschieht ebay ganz recht? was ist denn das wieder für ein präpubertärer schwachsinn... !?
inwiefern geschieht ebay das recht?
wie sollte man die kontrollen besser machen, etwa pro auktionär einen mobilen mitarbeiter hinschicken der sich erstmal die ware anguckt BEVOR der vermeindliche verkäufer auf den EINSTELLEN Button drückt?
das urteil ist so französisch wie nur irgendwas, aber bestimmt nicht objektiv bzw. den tatsachen entsprechend geurteilt.
aber wen jucken schon die 80k... und NEIN ich bin nicht pro EBAY... aber hey, das sind auch nur menschen die profit machen wollen, also was solls
eBay prüft beim Einstellen zB über den Artikelnamen oder Schlagwörtern in den Beschreibungen nach geschützten Produkten. Gewerbliche Anbieter die dagegen verstoßen werden abgemahnt und im Wiederholungsfall gesperrt, unabhängig davon, wieviele Bewertungen der Händler hat.

Um als Händler derartige Artikel anbieten zu können, muß er eBay bestimmte Referenzen vorlegen und sich freischalten lassen (gilt nicht pauschal).
Ich bin kein Fürsprecher eBays aber die Kampagnen welche gegen den Internethandel laufen, finde ich bescheiden. Selbiges passiert tausendfach auch beim "Fachhandel" vor Ort.
Media-Märkte die gefälschte MS-Software anbieten und so weiter.
Mein Verbesserungsvorschlag wäre, das ein Händler immer seine Lizenzen offen legen muß. Hier sollte die Gewerbeaufsicht auch mehr Interesse zeigen.
Achja, ich habe beruflich mit dem Internethandel zu tun.
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, außer Herrn Hand-Guck-in-die-Luft alias "kaipw". Ich selber nutz(t)e ebay häufig, sowohl als Käufer als auch als privater Verkäufer und habe nie Probleme gehabt oder gemacht. Wenn krumme Genossen ihren Machenschaften nachgehen, gehört dem Nachgegangen, aber nicht so in Frankreich.
Gemäß des Urteils müsste z.B. ein Musiker, der von Jemandem auf dem Wochenmarkt eine gefälschte CD kauft, über deren Lizenzrechte er verfügt, die Stadt xy auf Schadensersatz verklagen können und Recht bekommen?!
Häää, was...