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Entscheidung zu P2P-Tauschbörsen: Macht und Ohnmacht der Justiz

Entscheidung zu P2P-Tauschbörsen: Macht und Ohnmacht der Justiz
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News-Redakteur Wolfgang Grüner

Gleich im ersten Semester lernen Jurastudenten, dass die Auslegung und Anwendung von Gesetzen mitunter herzlich wenig mit Gerechtigkeit zu tun hat. Es geht vielmehr um das Talent als Anwalt und - im günstigsten Fall - um das Aushandeln eines fairen Kompromisses. Ein solcher wurde allerdings mit der in dieser Woche vom Supreme Court gefällten Entscheidung nicht gefunden: Stattdessen werden die Betreiber von P2P-Filesharing-Datenbanken für die Handlungen ihrer Benutzer haftbar gemacht, was der Musik- und Filmbranche letztlich die Möglichkeit gibt, alles und jeden zu verklagen. Die Entscheidung schützt die Monopolisten im Vertrieb von Audio- und Video-Inhalten, hemmt Innovationen und verletzt die Interessen von Benutzern und Künstlern.

Doch seien wir einmal ganz ehrlich: Wir alle waren vom schlichten Prinzip von Napster fasziniert sowie von der Möglichkeit, einfach und kostenlos innerhalb von Sekunden praktisch jeden Audio-Track, der jemals veröffentlicht wurde, auf die eigene Festplatte zu kopieren. Und wir wussten alle, dass dies nicht ganz legal war und über kurz oder lang ein Ende haben würde, wenn die Musikindustrie erst einmal aus ihrem sämtliche Trends ignorierenden Dornröschenschlaf aufwachte. Wir wussten zwar, dass Musik in Zukunft nicht mehr umsonst zu haben sein würde, aber immerhin war Napster das erste Unternehmen, das bewiesen hatte, dass die Verbraucher im hohen Maße bereit waren, Vertriebsmodelle für digitale Inhalte zu nutzen und mehr verlangten als physische Medien, die man kaufte oder auslieh.

In der Tat sorgten Napster und andere P2P-Dienste für eine nie da gewesene Welle von Innovationen in der Musik- und Filmbranche. Verleger dachten auf einmal neu über Ihre Geschäftsmodelle nach und zogen alternative Content- und Distributionsoptionen in Betracht - alles zum Vorteil von Konsumenten, Künstlern und den Verlegern selbst. Zum ersten Mal waren Musikverleger und Künstler gezwungen, mehr Mühe für die Songs ihrer CDs aufzuwenden, da die Verbraucher nun die Lückenfüller einfach weglassen konnten. Man kann zurecht behaupten, dass es zum Beispiel iTunes in seiner jetzigen Form nicht geben würde, wenn Napster hier nicht den Vorreiter gespielt hätte. Die grundlegende Idee von Napster sorgte für mehr Wettbewerb unter den Content-Anbietern. Plötzlich gab es eine weitere Option für Künstler, ihre digitalen Inhalt zu verbreiten -dies galt besonders für unabhängige kreative Werke.

Aber die Musik- und Filmindustrie war an mehr Wettbewerb nicht interessiert. Ihr war klar, dass P2P die traditionellen Systeme zum Vertrieb von Inhalten und damit letztlich deren Herausgeber selbst eines Tages überflüssig machen würde. Aber wie schafft man es, einen solchen Sachverhalt ins Bewusstsein der Verbraucher zu bringen, die ja im Grunde gar kein Problem damit hatten? Man erzählt ihnen einfach, dass nur kommerzielle Download-Dienste die Künstler angemessen entlohnen würden. Wer's glaubt, wird selig!

Künstler erhalten derzeit ungefähr 5 Prozent der Umsätze, die mit ihren Werken in kommerziellen Filesharing-Börsen erzielt werden. Die Apples und Sonys reißen sich den Löwenanteil des Geldes unter den Nagel, das die Verbraucher für Musik bezahlen, deren Klangqualität von einer CD meilenweit entfernt ist. Ist das etwa die faire Entlohnung, von der die RIAA die ganze Zeit spricht? Irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es letztlich doch nicht um die Künstler und Verbraucher geht, sondern vielmehr darum, Verleger und Vertriebsbranche zu schützen. Das klingt natürlich weit weniger nobel als die Parolen zum Schutz der Künstler.

Mittlerweile ist zwar ohnehin klar, dass kostenlose Verbreitung von Musik nur eine begrenzte Zukunft hat, aber die kürzlich gefällte Entscheidung macht jede Motivation für die Audio- und Video-Branche zunichte, sich um innovative Konzepte zu bemühen. Die Konkurrenz hält man sich einfach juristisch vom Hals. Die Musikbranche hat damit praktisch ihr Ziel erreicht und wir sind auf den Stand der frühen 90er Jahre zurückgeworfen - für den Moment jedenfalls. Wieder einmal sind es die Herausgeber, die bestimmen, wie Musik und Filme konsumiert werden. Innovationen werden ins Stocken geraten und es ist damit zu rechnen, dass die Verwaltung digitaler Rechte die Verwendung von Inhalten durch die Verbraucher immer stärker einschränken wird. Unabhängige Künstler verlieren ein wertvolles und häufig ihr einziges effizientes Distributionsmodell. Und alle Künstler werden wieder von den Musikverlegern abhängen, wenn sie ihre Werke unter das Volk bringen wollen.

Bei der Findung eines gesetzlich verankerten Kompromisses für Verleger, Künstler und Verbraucher hat das Rechtssystem momentan versagt.

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