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Asus LCD dreimal defekt.....was jetzt ?!

Letzte Antwort: in Monitore, Projektoren, Flachbildfernseher

Hi,

ich habe mir im Dezember letzten Jahres einen ASUS VW 202S LCD Monitor gekauft.
Seit dem habe ich Ihn zweimal austauschen lassen, aufgrund desselben Defekts.
Er strahlte nach kurzer Zeit helle Flächen nach rechts aus. Asus schickte mir immer
ohne Probleme einen neuen.

Meine Frage:

Ich habe jetzt den dritten Monitor der defekt ist. Kann ich von Asus verlengen mir mein
Geld zurückzuerstatten, oder besser, ein besseres Model zu verlangen?

Kennt sich jemand damit aus ?

Danke!
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Der Umtausch von den defekten LCD's ging immer ohne Probleme und wahnsinnig schnell direkt
über ASUS's pickup service. Hab jetzt beim letzten noch eine Mail geschrieben, das ich ja schon enttäuscht bin
und nun nicht mehr mit einem Ersatzgerät (wieder VW 202S) zufrieden bin. Bis jetzt kam noch nichts zurück.
Der Distributor (MIX Versand) sagte mir beim ersten Umtausch ich solle mich direkt an ASUS wenden da dies
schneller geht.

Klar, ich denke ASUS muss mir keinen besseren Monitor geben aber ich denke gehört zu haben das man nach dreimaligem defekt
sein Geld wiederbekommen kann. Muss mal im BGB nachschauen.

Ich hoffe halt das ich A. entweder einen besseren Monitor von ASUS bekomme oder
B. mein Geld wiederbekomme um mir einen besseren zu kaufen...

Ein besseres Model kannst du nicht verlangen.

Geld statt der Leistung müsste meiner Meinung nach zuerst eine angemessene Frist zu Erfüllung vorraussetzen. Solltest du noch keine Frist gesetzt haben, solltest du diesmal eine setzen.

Also du schickst den Monitor zurück und erklärst dass du vom Vertrag zurücktritts, wenn du nicht innerhalb der nächsten 14 Tage ein funktionierendes Gerät bekommst. Sollte der 4te Monitor wiederrum nicht funktionieren, kannst du dann vom Vertrag zurück treten.

Zitat :
............Du solltest das Teil zu Deinem Distributor schaffen, Dir ggf. schonmal ds BGB unter den Arm klemmen, zur Sicherheit (um die evtl. Diskussionen noch zivil zu halten) ...........
Grüße
Steve


Netter Gedanke eigentlich. Das ganz wird dann jedoch daraus hinaus laufen dass man vor dem BGB sitzt und nichts findet. Nichts für ungut, aber wer ungeübt in Rechtsfragen ist wird mit dem BGB nur wenig anfangen können. Dazu ist das BGB viel zu allgemein formuliert um ebend auf eine vielzahl von Fällen anwendbar zu sein. Das BGB ist wie ein Werkzeug, man muß damit umgehen können und dieses können muss man erlernen. Nur weil man einen Hammer und Holz hat, bekommt man kein Dach gebaut.

r3D sagte:
Sollte der 4te Monitor wiederrum nicht funktionieren, kannst du dann vom Vertrag zurück treten.


Ist das eine Vermutung oder ist das Fakt ?

Naja, eine Frist brauch ich eig nicht zu setzten da ASUS SEHR schnell mit dem Austauschen ist :
Am vormittag das RMA Formular ausgefüllt, am nä. Morgen der neue Monitor an der Haustüre.

Ich könnte dieses Spiel wahrscheinlich noch länger mitmachen, aber ich will eig. einen Monitor der 100%
funktioniert... Da alle aus einer Serie kamen, denk ich mal das Der defekt auch bekannt ist. Umso unverständlicher
das ASUS mir immer wieder so einen andreht. Naja, es gibt sicher schlimmeres aber ich denke ASUS und LCD
gehen bei mir in zukunft getrennte Wege.

Zum BGB: Klar muss man im Gesetzdschungel ein wenig Navigieren können, aber man kann da mit ein bisschen Zeit
schon einiges rausholen - auch als Laie. (Meine Erfahrung).

der-mo sagte:
Ist das eine Vermutung oder ist das Fakt ?
Naja, eine Frist brauch ich eig nicht zu setzten da ASUS SEHR schnell mit dem Austauschen ist :


Ich hab mich nochmal vergewissert. Also,

Anspruchsgrundlage ist: §§ 437 I Nr 2., 440 I Alt. 2, 440 II, 323 I Alt. 2.

Du kannst vom Vertrag zurück treten.
Da der Monitor schon 2 mal umgetauscht wurde kannst du, entgegen meiner anfänglichen Meinung, auch ohne Fristsetzung zurück treten.

Du kannst also dein Geld zurück verlangen.
Darüber hinaus könntest du Schadenersatz nach 280 I 1 verlangen (Portkosten etc.)

Also viel Glück noch.

Hey r3D

danke für Deine ausführlichen und schnellen Infos !
Bist du in der Branche tätig, oder gehört das BGB zu Deiner
Standardausstattung auf dem Schreibtisch? Naja, wie auch immer
jetzt hab ich natürlich eine andere Grundlage....

Vlt. wird ASUS , um einen Kunden nicht zu verlieren, sich etwas
überlegen was mich zufrieden stellt. Ich denke das Zurückerstatten
des Geldes wäre aus ASUS's Sicht die denkbar schlechteste.

Mal schauen was dabei herauskommt.

Nochmals Danke für die Infos !
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