Okay, ich hab mich mal per Kundenlogin bei Notebooksb...de eingeloggt und da steht das ichs am 17.02.2008 gekauft hab. Die Rechnung dazu muss ich erst noch suchen
Wie das mit Garantie aussieht hab ich ehrlich gesagt keine Ahnung. Hab mal bei denen in den AGB geschaut, vielleicht. sagt euch das ja was...
Zitat :
§ 7 Gewährleistung
1. Handelt der Kunde als Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Lieferung der Sache.
2. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Verwendung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers. Handelt der Kunde als Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung durch seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.
3. Für Datenverlust haften wir nicht, es sei denn, dieser beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von notebooksbilliger.de AG. Bei Einsendung von mangelhafter Ware hat der Käufer auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko eine Datensicherung vorzunehmen.
4. Für Unternehmer gilt: Handelt der Kunde als Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist auch bei neuer Ware ein Jahr ab Erhalt der Ware.
Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ist ausgeschlossen. Beides gilt nicht, sobald der Gewährleistungsanspruch auf Schadensersatz gerichtet ist und der Anspruch auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, durch notebooksbilliger.de AG oder deren Erfüllungsgehilfen beruht. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund des Produkthaftungs-gesetzes bleiben ebenfalls unberührt.
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt.