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Rechlich: Rückgabe oder Wandlung?

Letzte Antwort: in Notebooks, Netbooks, Tablets und Player

Hallo Community,

mein HP ProBook 6450b 776 wurde nach Kauf im Dezember einmal eingeschickt und kam unrepariert mit zusätzlichen Mängeln wieder zurück.
Anschließend folgte eine Reparatur vor Ort, nach der ebenfalls Mängel zurück blieben.

Es handelt sich durchgehend um Gehäuse-Schäden.

Ich beantragte nun bei meinem Verkäufer eine Wandlung, HP bot allerdings lediglich ein Umtausch in ein neues Gerät an.
Folgende Fragen: Der Verkäufer behauptet es dürfte 3 mal repariert werden bevor ein Anspruch auf Wandlung oder Umtausch besteht. Stimmt das? Ich wusste nur von 2 Nachbesserungen.
Ist ein Umtausch einer Wandlung gleich zu setzen? Ansich habe ich kein Interesse mehr an einem HP Produkt (das ganze zieht sich seit Dezember letzten Jahres hin), sondern bevorzuge nun endlich den Kaufpreis, was dadurch gestärkt ist, dass ich das Notebook kaum verwendet habe um neue Schäden zu vermeiden, die zu etwaigen Komplikationen führen könnten, sodass ich von dem Preis nun ein besseres Produkt erhalten könnte.

Bei wem kann ich mich beschweren? Ist der Verkäufer zur Wandlung verpflichtet, oder der Hersteller?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen :) 
Grüße
Nikon
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