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Assassins Creed II: Masterserver ausgefallen

von - quelle: Tom's Hardware DE

Nachdem sich die Wogen wegen des neuen Online-Kopierschutzes etwas geglättet hatten, führt nun ein erneuter Serverausfall zum Protest der Spielergemeinde. Überlastung oder DDoS Attacke?

Nachdem wir bereits von Serverproblemen bei Ubisofts neuem Kopierschutz für das Spiel Assassin's Creed II (siehe hierzu auch unseren Spieletest »Assassin's Creed II - Renaissance des Klettermaxen«) berichteten, mussten wir leider erneut feststellen, dass heute, am späten Nachmittag des 16.03.2010 die Masterserver nun ganz offensichtlich komplett ausgefallen sind.

Das ist bedauerlich, nachdem es in den letzten Tagen zunächst keine Probleme mehr gab. Tausende Anwender stehen erneut seit geraumer Zeit ohne Login da. Wir können nur hoffen, dass das Problem diesmal lediglich temporärer Art ist und Ubisoft seine Server und das System bald dem Ansturm der User anpasst.


Trotz allem stellt sich die Frage: Welchen Bonusinhalt spendiert Ubisoft jetzt? Oder gibt es vielleicht doch ein Einsehen, dass die gewählte Technik einfach zu anfällig oder viel zu angreifbar ist?

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Desolator 16/03/2010 18:11
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-1+

Ich hoffe mal, dass ich den Bonusinhalt nicht schon besitze.
Mein Lieblingsbonus wäre die Loslösung von der Online-Überprüfung.

FormatC 16/03/2010 18:16
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-1+

Mittlerweile gehts wieder tröpfelnd. Ich wäre auch für ein neues Release "Assassin's Creed II OE" (Offline-Edition).

thomaz 16/03/2010 18:31
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-0+

is doch wohl klar das sich die datenmanipulatoren wie die wilden auf den ubi müll stürzen :)

und nun gibts die nächste sicherheitslücke.

leanproduction 16/03/2010 18:51
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-4+

Ein Kopierschutz ist ok, dazu hat jeder das Recht. Aber ein Kopierschutz darf einfach nicht dazu führen, dass Personen die sich das Spiel gekauft haben es nicht spielen können. Gerade bei diesem Kopierschutz bleiben doch viele Fragen unbeantwortet:

FormatC 16/03/2010 19:04
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-1+

Tom's Hardware:
"...Wir würden im Artikel gern eine Stellungnahme Ihres Hauses zu den derzeitigen technischen Problemen veröffentlichen. Sie könnten diesen Absatz in der Antwortmail explizit als solchen kennzeichnen, wir würden den Inhalt dann übernehmen. Damit wäre auch für Sie die Chance gegeben, ein wenig Luft aus der leidigen Kopierschutzdiskussion herauszunehmen, der Umfang der Argumentation ist natürlich nicht beschränkt. So wäre sicher beiden Seiten am besten geholfen..."

Antwort Ubisoft: ???

klomax 16/03/2010 19:19
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-3+

Ubisoft hat es wirklich nicht leicht. - Ich kenne die noch, als sie ganz klein waren und Spiele nur vertrieben haben.

Jetzt sind sie in den Flegeljahren gekommen, wollen ganz groß sein, und vertreiben statt Spiele die Kundschaft.

I-HaTeD2 16/03/2010 21:05
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-1+

thomaz :
is doch wohl klar das sich die datenmanipulatoren wie die wilden auf den ubi müll stürzen und nun gibts die nächste sicherheitslücke.



Gerechtfertigt finde ich. Sollte es sich da wirklich um Attacken handeln wäre es meiner Meinung nach verdient. Eine Schande das so viele das Spiel gekauft haben.

leanproduction :
Ein Kopierschutz ist ok, dazu hat jeder das Recht. Aber ein Kopierschutz darf einfach nicht dazu führen, dass Personen die sich das Spiel gekauft haben es nicht spielen können. Gerade bei diesem Kopierschutz bleiben doch viele Fragen unbeantwortet:



Ein Kopierschutz sollte auch nicht das System in irgendeiner Art beeinträchtigen. Die Vergangenheit: Software Ausschluss (Daemon Tools, Alcohol 120% usw.), Brenner unbrauchbar, massig Sicherheitslücken geschaffen, umständliche Installation / Aktivierung, keinerlei Datenschutz, massiver Performanceverlust usw. ...

Und was hat es gebracht? Nix ...
Ob ein paar Tage ruhe (wenn überhaupt) bis zum Crack die Lizenzkosten wert sind bitte aber nicht mit mir.

Shentao 16/03/2010 21:38
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-2+

Aus diesem Grund hab ich mir für mein legal gekauftes Spiel n Crack runtergeladen - ich will mein gekauftes Spiel auch spielen können wenn ich es spielen will. So eine Schweinerei echt.

BlackX 16/03/2010 21:38
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--2+

"Was passiert, wenn der Server am Wochenende oder in der Nacht abstürzt? Steht der Support rund um die Uhr zur Verfügung?
Ja. Ubisoft bietet einen 24h-Support auf seinen Servern.

Was passiert, wenn die Server zusammenbrechen und ich nicht mehr spielen kann?
Sobald ein Server den Dienst einstellt oder nicht mehr erreichbar ist, werden Sie direkt an einen funktionierenden Server umgeleitet. Unsere Systeme und Mitarbeiter beobachten rund um die Uhr die Serverumgebung und kümmern sich sofort bei auftretenden Dienstunterbrechungen um deren Behebung. Die Serverumgebung ist geografisch verteilt, um sicherzustellen, dass Sie mit einem nahegelegenen Server verbunden sind und um zu garantieren, dass sie auch dann weiterspielen können, wenn in einigen Regionen Störungen auftreten."

Ubisoft hat uns belogen und betrogen.

Gebt euer Spiel zurück und verlangt euer Geld.

Es gibt zwar noch keinen funktionierenden Crack aber
wenn er da ist könnt ihr das komplette Spiel bei entfernt Laden ohne Risiko!
Am einfachsten gets mit dem entfernt
Eine Anleitung zum Cracken wird mit dabei sein und Support bekommt ihr unter entfernt auch noch.

Was anderes hat Ubisoft einfach nicht verdient!

FormatC 16/03/2010 21:43
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-0+

Frust? Ok. Beschweren? Warum nicht?
Aber halte Dich HIER bitte an die Regeln!

I-HaTeD2 16/03/2010 23:27
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-0+

Naja aber ob sein "Tool" auch gleich illegal ist?

FormatC 16/03/2010 23:31
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-0+

Wer den Artikel gelesen hat:
Ja, es gibt einen Keks. Und wer sich ein wenig auskennt, bei dem läufts damit auch ohne Probleme.

Aber, egal ob nun mit oder ohne Keks:
Wenn die Server stehen, kommen beide nicht rein. Somit ist der Keks nur für Spiele-Diebe, nicht aber zur Vermeidung von Warte- und Standzeiten.

Mr. J 16/03/2010 23:45
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-0+

Das Tool vielleicht nicht, aber da er es in einem bestimmten Kontext hier offeriert hat wird eine nicht legale Nutzung quasi impliziert.

MfG
Mr. J

Casi 17/03/2010 00:31
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-1+

Wie gesagt, da bleibt nur eins: zurückgeben. Und da kann keiner sagen, auch nicht Ubisoft, dass sowas mit den Nutzungsbedingungen ausgeschlossen ist. Ich kann ja auch keinen Fernseher verkaufen und per Nutzungsbedingungen die Funktionalität auf "ab und zu" einschränken. Ein Spiel ist nunmal zum Spielen da, wenn das nicht geht greift die Garantie bzw. sogar die Gewährleistung. Die Nachbesserungsfristen dürften mittlerweile abgelaufen sein.

stanfordbinet 17/03/2010 07:10
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-0+

leanproduction :
http://www.4players.de/4players.ph [...] isoft.html



Gut - dass DA Ubisoft nicht antwortet ist klar.... allein Frage 1 ist dermaßen dämlich gestellt....

Ein 10 Jähriger, der von seiner ersten Englisch-Sprachreise zurückkehrt, könnte das smarter formulieren...

Jedoch:

FormatC :

Tom's Hardware:
"...Wir würden im Artikel gern eine Stellungnahme Ihres Hauses zu den derzeitigen technischen Problemen veröffentlichen. Sie könnten diesen Absatz in der Antwortmail explizit als solchen kennzeichnen, wir würden den Inhalt dann übernehmen. Damit wäre auch für Sie die Chance gegeben, ein wenig Luft aus der leidigen Kopierschutzdiskussion herauszunehmen, der Umfang der Argumentation ist natürlich nicht beschränkt. So wäre sicher beiden Seiten am besten geholfen..."

Antwort Ubisoft: ???



Kurz gefasst: Ubisoft = ??? bzw. Treibsand-Szenario, bei dem Ubisoft es aber eigentlich in der Hand hätte sich selbst zu befreien. "Fett" schwimmt zwar in Wasser, nicht aber in Treibsand :)

suit 17/03/2010 09:15
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-0+

"Trotz allem stellt sich die Frage: Welchen Bonusinhalt spendiert Ubisoft jetzt? Oder gibt es vielleicht doch ein Einsehen, dass die gewählte Technik einfach zu anfällig oder viel zu angreifbar ist?"

Mich würde interessieren, ob es Spieler die Assassins Creed II über Steam gekauft haben ebenfalls dieselben Probleme haben oder ob diese Spieler nur mit Steam-Servern verbunden sind :)

f1delity 17/03/2010 09:16
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-1+

Die hätten den Mist niemals in der Form einführen dürfen, ein einmaliges online sein um das Game zu registrieren wäre für die meisten wohl noch akzeptabel gewesen und danach halt bequem offline zocken, aber so ist das ziemlich madig.

Mal schauen ob es Blizzard mit SC2 und D3 genauso verkackt oder ob die Leute so etwas nach wie vor kaufen und sich wie immer nicht informieren.

suit 17/03/2010 09:18
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-0+

Casi :
Ein Spiel ist nunmal zum Spielen da, wenn das nicht geht greift die Garantie bzw. sogar die Gewährleistung. Die Nachbesserungsfristen dürften mittlerweile abgelaufen sein.



Das ist Unsinn. Gewährliestung gilt nicht für alle Kunden zusammen sondern für jeden einzeln. Jeder muss seine Gewährleistungsansprüche selbst geltend machen und kann eine angemessene Frist setzen, wird diese nicht eingehalten kann er vom Kauf zurücktreten.

Aber eine allgemeine Frist die automatisch beginnt oder eine Sammelgewährleistung die einfach mal für alle einspringt, gibt es nicht.

FormatC 17/03/2010 09:39
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--1+

Lest im verlinkten Artikel vom spieletest mal den dazu rausgesuchten Passus des EULA. Nochmal kopiere ichs nicht, weils mir inhaltlich zu doof ist ;)

suit 17/03/2010 10:11
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-1+

Egal was jemand in die EULA reinschreibt, es kann geltendes Recht nicht aushebeln - in Österreich ist die Gewährleistung im ABGB geregelt und das dort festgelegte lasst sich nicht absprechen, egal wie.

Wenn du in einen Kaufvertrag wörtlich oder sinngemäß reinschreibst "Beim Kauf verzichtet der Käufer auf seine gesetzliche Gewährleistung" ist diese Klausel schlichtweg unwirksam. Natürlich gibt es Sonderfälle - z.B. lassen sich die Fristen zwischen Kaufleuten verkürzen usw.

Also: nicht alles glauben, was in der EULA steht.

FormatC 17/03/2010 10:20
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-0+

Hast Du den Passus überhaupt gelesen?

Ich weiß, dass es Märkte gibt, die kulanterweise das Spiel zurück nehmen.
Ich weiß auch, dass manche (nicht unbedeutende) Händler nichts mehr nachordern ;)

Aber ob Du wirklich in jedem Fall darauf bestehen kannst - die Beweisführung wird schwer.

suit 17/03/2010 10:31
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-1+

Du meinst den hier:

"… Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung lehnt Ubisoft jegliche Gewährleistung bezüglich des Handelswerts des Multimediaprodukts, der Zufriedenheit des Benutzers oder der Eignung für einen bestimmten Zweck ab …"

Das ist heisse Luft und der letzte Absatz "Eignung für einen bestimmten Zweck" ist fadenscheining.

Gewährleistung hat nichts mit "kulanterweise zurücknehmen" zu tun - Gewährleistung ist eine Mängelhaftung. Spielen zu können ist eine inhärente Eigenschaft, ein Zweck, eines Computerspiels. Auch wenn Ubisoft die Gewährleistung über die Eignung für einen bestimmten Zweck ausschließt, ist nicht spielen zu können ein Mangel des Spiels.

Wenn ich ein Auto kaufe, es aber 3x die Woche etwa 1 Stunde nicht anspringt, ist das auch ein Mangel (jaja, Autovergleich). Der Händler oder dessen Händler hat das zu beheben, schafft er das nicht (nach setzen einer entsprechenden Frist), habe ich als Konsument/Käufer das Recht vom Kauf zurückzutreten und erhalte den vollen Kaufpreis zurück. Alternativ besteht natürlich noch die Möglichkeit einer Preisminderung - das ist aber nur möglich, wenn der primäre Nutzungszweck nicht eingeschränkt ist oder eben der Käufer einverstanden ist. Ein Kratzer im Lack wäre ein Preisminderungsgrund, wenn das Auto nicht anspringt, hilft mir als Käufer vermutlich auch die Preisminderung nichts.

kevchen 17/03/2010 10:39
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-0+

Solange die Leute kaufen, wird das gewählte System bestätigt. Ich habe leider keine genaue Information, aber AC2 taucht hier und da mal in den PC-Spiele-Charts auf. Dazu kann ich nur sagen, gut gemacht Ubisoft... Ich wusste nicht, dass man aus Mist Gold zaubern kann. Dann geht der Alchemie Award nun mal an Ubisoft :) .
Die Leute, die das Spiel schon zum Release oder wenig später gekauft haben, würde ich nicht mal mehr als Betatester bezeichnen (Beta läuft ja immerhin schon - nur noch Feinschliff). Aber neues System neue Probleme. Wer so früh kauft, sollte damit leben können. Ist ja nichts neues. Alle wussten es, viele haben gekauft, einige waren stark und haben verzichtet und keiner will es wahr haben.
So straft man keinen Publisher für so ein schlechtes System ab!

Gruß

Rimtech 17/03/2010 11:10
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-0+

Über den DRM Schutz von Anno1404 wurde ja schon extrem abgelästert.
Aber was Ubisoft sich da geleistet hat geht ja noch viel weiter.

Aus Anno 1404 wurde der Schutz übrigens rausgepatcht.
Ob Ubi wohl auch noch das Einsehen bekommt?

FormatC 17/03/2010 11:23
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-0+

@suit:
Es ist leider doch etwas vetrackter. Du kaufst ja auch nicht das Spiel als solches, sondern nur eine reine Dienstleistung als Multimediaprodukt. Serverausfälle sind ärgerlich, aber in einem gewissen Rahmen hinzunehmen (Zumutbarkeit). Beispiel dafür: Du kannst ja auch nicht die Sparkasse verklagen, wenn die Geldautomaten mal 2 Stunden offline sind. Gerechtigkeitsempfinden und Rechtslage sind leider immer noch zwei Paar Schuhe und die Richter meist ohne eigene praktische Erfahrung. Dann musst Du konsequenterweise auch GEZ-Gebühren zurückfordern, wenn das ZDF mal wieder den eigenen Stromstecker zieht.

Ich bin mit den Umständen absolut nicht zufrieden, aber man muss auch beachten, dass die Rechtslage in Deutschland so einen Unfug offensichtlich zulässt.

airwalker 17/03/2010 11:48
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-1+

@suit: Stimmt! ABGB §879 Abs3 bez. nicht gewährter Gewährleistung. Aber dieser Passus bezieht sich nur auf "nicht Hauptleistungspflichten" -> folglich wäre er für das Nicht einloggen beim SPiel nicht anwendbar (Spielbarkeit/Startbarkeit des Spiels). Hier könnte man dan nur über die laesio enormis gehen, was aber keinen Erfolg haben wird.

Naja, wenn man sich hier in Österreich das Konsumentschutzgesetz/Verbraucherschutz (was im übrigen dem deutschen Gesetz ziehmlich ähnlich ist, da römisches Recht) zu rate zieht, könnten doch einige Punkte des AGB nichtig sein.

§6 Abs3 KSchG Transparenzgebot - Unklar oder unverständlich (& somit nichtig) i.S.d §6Abs3 sind Vertagsbestimmungen, deren Inhalt und TRAGWEITE ein Durschnittskunde nicht durchschauen kann. Kein durschschnittlicher 16 jähriger Kunde ist sich bewusst, dass wenn UBIsoft Serverprobleme hat er nicht mal spielen kann, obschon er eine ständige Internetverbindung hat & er dann durch die Finger schaut.
Das würde das Tor zur Gewährleistung wieder öffnen!


Edit: und im Rahmen der Gewährleistung könnte man dann auf Nachbesserung pochen! Also u.U. eingeschränkter offline Betrieb.

FormatC 17/03/2010 11:59
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Zitat :Kein durschschnittlicher 16 jähriger Kunde ist sich nicht bewusst, dass wenn UBIsoft Serverprobleme hat er nicht mal spielen kann
Doch. Der durchschnittliche 16-jährige Kunde weiß das im Allgemeinen, sogar eher noch als der verhandelnde Richter. Und genau damit wird sich Bubisoft auch im Streitfall retten können. Solche Streitfälle gabs doch bei Steam auch schon, diesen Online-Dreck hat ja Ubi nicht neu erfunden.

airwalker 17/03/2010 12:01
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-0+

Naja, wenn es der durschnittliche Kunde in Form von einem 40 jährigen Richter als Privatperson dass nicht mal weiß?

suit 17/03/2010 12:03
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Der "online Dreck" bei Steam funktioniert aber wenigstens auch offline :p


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