Karlsruher Richter stärken Meinungsfreiheit
Wie durch eine Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 07.04.2010 bekannt wurde, stärkten die Karlsruher Richter mit einer Entscheidung vom 18.02.2010 die Meinungsfreiheit im Internet und erklärten die Verfassungsbeschwerde einer Online-Zeitung gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts für zulässig. Wie das Gericht mitteilt, haben die Berliner Richter in Ihrem Urteil das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) nicht genügend berücksichtigt.
Dem Berliner Urteil war eine Auseinandersetzung zwischen einem Anwalt und einer Online-Zeitung vorausgegangen. Die Online-Zeitung fragte beim Berliner Medienanwalt an, Fotos auf dessen Homepage für die Veröffentlichung verwenden zu dürfen. Der Anwalt widersprach der Nutzung der Bilder und drohte mit rechtlichen Schritten bei Missachtung. Die Online-Zeitung sah von einer Nutzung besagter Fotos ab, veröffentlichte jedoch die E-Mails des Medienanwalts in dieser Sache. Dieser wiederum strengte eine Unterlassungsklage vor dem Berliner Langericht an, das den Unterlassungsanspruch bejahte.
Das BverfG kippte jetzt mit seiner Entscheidung die Rechtsprechung des Landgerichts. Es stellt klar, dass das Kommunizieren wahrer Fakten und Informationen, gerade die Sozialsphäre betreffend, in Kauf genommen werden muss. Es ist Teil des eigenen Persönlichkeitsrechts mit anderen über andere kommunizieren zu dürfen.
Zitat aus der Entscheidung: "Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen."
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Das heißt also im Klartext:
Der Tratsch in der Öffentlichkeit wiegt schwerer als der Datenschutz des einzelnen?
Auf (nimmer) Wiedersehen Privatsphäre...
Hallo, gläserner Bürger...
Ideking beschwert sich über die Veröffentlichung von Meinungen und zwar in aller Öffentlichkeit?! Sonderbar...
Ich hab dazu keine Meinung.
- Äh...das ist ja auch...*Mist*
Der Anwalt sollte sich im Vorfeld im Klaren sein, dass ein anfragender Journalist diese Daten nicht veröffentlichen würde.
sorry, ganz vergessen

Ironie aus...